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    <title>Villa Regenbogen - Das LPartG</title>
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    <description>Infos über homosexuelles Leben</description>
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    <title>EuGH stärkt Rechte von Lebenspartnerschaften</title>
    <link>http://www.villa-regenbogen2000.de/archives/45-EuGH-staerkt-Rechte-von-Lebenspartnerschaften.html</link>
            <category>Das LPartG</category>
    
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    <author>nospam@example.com (UserOneVilla)</author>
    <content:encoded>
    &lt;strong&gt;EuGH stärkt Rechte von Lebenspartnerschaften / Was bedeutet das Urteil? &lt;/strong&gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass die Benachteiligung von verpartnerten Beschäftigten gegen die EU-Gleichstellungsrichtlinie 2000/78/EG verstößt. Danach müssen Lesben und Schwule in Lebenspartnerschaften dasselbe Arbeitsentgelt erhalten wie ihre verheirateten Kolleginnen und Kollegen, wenn sie sich „in einer vergleichbaren Lage“ befinden. Entscheidend ist insoweit nicht die generelle Vergleichbarkeit von Ehe und Lebenspartnerschaft, sondern die vergleichbare Lage von Ehegatten und LebenspartnerInnen im Hinblick auf die Funktion des streitigen „Arbeitsentgelts“. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Gleichstellung beim Arbeitsentgelt – was bedeutet das?&lt;br /&gt;
Unter den Begriff &quot;Arbeitsentgelt&quot; fallen alle Leistungen, die Arbeitgeber und Dienstherren ihren Beschäftigten gewähren wie Orts- und Familienzuschlag, Beihilfe, betriebliche Hinterbliebenenrenten, Sterbegeld und Hinterbliebenenpensionen, siehe auch http://www.lsvd.de/194.0.html&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Alle diese Leistungen knüpfen an die gegenseitige Unterhaltspflicht von Ehegatten an oder haben Unterhaltsersatzfunktion. Da die gegenseitigen Unterhaltsverpflichtungen von LebenspartnerInnen völlig mit denen von Ehegatten übereinstimmen, befinden sich verpartnerte Beschäftigte in derselben Lage wie ihre verheirateten KollegInnen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Konsequenzen für die Rechtsprechung&lt;br /&gt;
Die deutschen Gerichte dürfen in Zukunft Rechtsvorschriften nicht mehr anwenden, die eine Ungleichstellung begründen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Gleichstellung von Beamtinnen und Beamten Auf das Urteil können sich alle Beschäftigte berufen, also auch verpartnerte Beamtinnen und Beamte, Richterinnen und Richter sowie Soldatinnen und Soldaten. Hier sind Bund und Länder gefordert, die Gesetzeslage anzupassen.&lt;br /&gt;
Aktuell betrifft das beispielsweise den Entwurf des Dienstrechtneuordnungsgesetzes, in dem auf Drängen der CDU/CSU verpartnerte Beamte noch wie Ledige behandelt werden. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Geltung&lt;br /&gt;
Der EuGH hat die zeitliche Wirkung seines Urteils nicht beschränkt. Deshalb gelten diese Grundsätze ab dem Ablauf der Umsetzungsfrist der Richtlinie 2000/78/EG, das ist der 03.12.2003.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Was können Betroffene tun?&lt;br /&gt;
Betroffene sollten ihre Dienstherren anschreiben oder in bereits laufenden Verfahren die Widerspruchsbehörde oder das Gericht auf das Urteil des EuGH in der Vorlegungssache Maruko hinweisen und beantragen, das Verfahren fortzuführen. Mustertexte unter: http://www.lsvd.de/905.0.html sowie&lt;br /&gt;
www.lsvd.de/902.0.html#c4731&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wie verbindlich ist die Entscheidung des EuGH?&lt;br /&gt;
Da Europarecht Bundesrecht „bricht“, ist das Urteil des EuGH für alle deutschen Gerichte verbindlich. Streit kann es jetzt nur noch über die Frage geben, ob sich LebenspartnerInnen hinsichtlich des streitigen Arbeitsentgelts in einer vergleichbaren Lage befinden.&lt;br /&gt;
 &lt;br /&gt;
Was fehlt? &lt;br /&gt;
Die Entscheidung des EuGH gilt für den Bereich Beschäftigung und Beruf, die Gleichstellung im Bereich Erbschafts- und Einkommenssteuerrecht steht noch aus. Streitig ist auch noch, ob die Entscheidung auch für die Hinterbliebenrenten der berufsständischen Versorgungswerke der freien Berufe gilt.&lt;br /&gt;
--&lt;br /&gt;
Quelle: LSVD Newsletter - lsvd.de 
    </content:encoded>

    <pubDate>Wed, 02 Apr 2008 17:21:20 +0200</pubDate>
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</item>
<item>
    <title>LSVD zur Aktuellen Situation der Lebenspartnerschaften</title>
    <link>http://www.villa-regenbogen2000.de/archives/44-LSVD-zur-Aktuellen-Situation-der-Lebenspartnerschaften.html</link>
            <category>Das LPartG</category>
    
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    <author>nospam@example.com (UserOneVilla)</author>
    <content:encoded>
    Stand: Januar 2008&lt;br /&gt;
Lebenspartner sind in den vergangenen Jahren in immer mehr Bereichen mit Ehegatten gleichgestellt worden: &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Begründung der Lebenspartnerschaft:&lt;br /&gt;
In den Ländern Berlin, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein sind für die Begründung der Lebenspartnerschaft die Standesämter zuständig. Mit dem Inkrafttreten des neuen Personenstandsgesetzes am 01.01.2009 werden diese Länder ihre Landesausführungsgesetze aufheben.&lt;br /&gt;
In den Ländern Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg, Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Thüringen sind unterschiedliche Behörden für die Begründung der Lebenspartnerschaft zustänig. Soweit danach die Gemeinden oder kreisfreien Städte zuständig sind, haben diese damit meistens ihre Standesbeamten beauftragt. Ob diese Länder ihre Landesausführungsgesetze ebenfalls aufheben werden, ist noch nicht bekannt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zivilrecht:&lt;br /&gt;
Die Lebenspartnerschaft ist inzwischen völlig an die Ehe angeglichen worden. Es gibt nur noch geringfügige Unterschiede&lt;br /&gt;
- bei der Aufhebung der Lebenspartnerschaft und&lt;br /&gt;
- bei der Zwangvollstreckung (letzter Rang bei Mangelfällen).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sozialversicherung:&lt;br /&gt;
Lebenspartner sind inzwischen in allen wesentlichen Bereichen mit Ehegatten gleichgestellt worden. Das betrifft vor allem die Kranken- und Pflegeversicherung und die Rentenversicherung (Hinterbliebenenrente). Es gibt nur noch geringfügige Unterschiede bei Einzelfragen.&lt;br /&gt;
Noch keine Gleichstellung gibt es bei den Hinterbliebenrenten der meisten Berufsständischen Versorgungswerken der Freien Berufe. Hier hoffen wir auf eine Verfassungsbschwerde, die beim Ersten Senat des Bundesverfassungsgerichts anhängig ist. Der Erste Senat hat inzwischen die Verfassungsorgane zur Stellungnahmen aufgefordert und dadurch zu erkennen gegeben, dass er die Verrfasungsbschwerden nicht als aussichtslos ansieht.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sozialrecht:&lt;br /&gt;
Im Sozialrecht sind Lebenspartner mit Ehegatten gleichgestellt, ausgenommen beim BAföG und beim Wohngeld. &lt;br /&gt;
Beim BAföG wirkt sich das für deutsche Lebenspartner günstig aus, weil das Einkommen ihrer Partner nicht angerechnet werden kann. Für ausländische Lebenspartner aus Drittstaaten wirkt sich die mangelnde Gleichstellung dagegen negativ aus. Sie erhalten kein BAföG. &lt;br /&gt;
Beim Wohngeld hat die mangelnde ausdrückliche Gleichstellung keine praktischen Konsequenzen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ausländer- und Staatsangehörigkeitsrecht:&lt;br /&gt;
Hier werden Lebenspartner - mit geringfügigen Ausnahmen - wie Ehegatten behandelt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Arbeitsrecht: &lt;br /&gt;
Im Arbeitsleben werden verpartnerte Arbeitnehmer durchweg wie ihre verheirateten Kollegen behandelt. Probleme gibt es gelegentlich noch bei den Betriebsrenten. Das gilt auch für die Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes durch die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL). Hier hat der Bundesgerichtshof eine Gleichstellung abgelehnt. Dagegen ist eine Verfassungsbeschwerde beim Ersten Senat des Bundesverfassungsgerichts anhängig. Der Erste Senat hat inzwischen die Verfassungsorgane und die Verbände zur Stellungnahme aufgefordert und dadurch zu erkennen gegeben, dass er die Verrfasungsbschwerden nicht als aussichtslos ansieht.&lt;br /&gt;
Außerdem hoffen wir insoweit auf den Europäischen Gerichtshof. Der Generalanwalt hat in der Vorlegungssache Maruko bereits in unserem Sinne plädiert. Mit dem Urteil des EuGH wird in Kürze gerechnet, spätestens im Sommer.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Beamtenrecht:&lt;br /&gt;
Für das Beamtenrecht sind aufgrund der Förderalismusreform nun insgesamt die Bundesländer zuständig. Die Situation ist entsprechend unübersichtlich. Die Beihilfe war schon bisher nicht einheitlich geregelt. Die Länder Berlin, Bremen, Hamburg, Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern haben ihre verpartnerten Beamten und Richter bei der Beihilfe mit ihren verheiraten Kollegen gleichgestellt. In den übrigen Bundesländern steht die Gleichstellung noch aus. Als erstes Bundesland hat Bremen durch Gesetz vom 23.10.2007 (GBl Bremen S. 480) seine verpartnerten Beamten auch beim Familienzuschlag und der Hinterbliebenversorgung mit seinen verheirateten Beamten gleichstellt. Das Gesetz ist am 01.12.2007 in Kraft getreten. In den übrigen Bundesländern und im Bund steht die Gleichstellung noch aus. Hinsichtlich der Gleichstellung bei den Reise- und Umzugskosten, beim Trennungsgeld, beim Sonderurlaub und im Laufbahnrecht siehe die Übersicht &quot;Stand der Gleichstellung von verpartnerten Beamten mit ihren verheirateten Kollegen&quot; in unserem Ratgeber zum Lebenspartnerschaftsrecht.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Steuern:&lt;br /&gt;
Im Steuerrecht werden Lebenspartner nach wie vor wie Ledige behandelt. Das soll sich jetzt im Erbschaftsteuerrecht ändern. Nach dem Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Reform des Erbschaftsteuer- und Bewertungsrechts sollen Lebenspartner in allen Punkten mit Ehegatten gleichgestellt werden ausgenommen die Steuersätze. Danach wird ein hinterbliebener Lebenspartner das üblicherweise für die Altersvorsorge angesparte Vermögen (Haus oder Eigentumswohnung und Altersvorsorgerenten) steuerfrei erben können. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Landesrecht:&lt;br /&gt;
Die Bundesländer Berlin, Bremen, Hamburg, Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern haben Lebenspartner in ihrem gesamten Landesrecht mit Ehegatten gleichgestellt, Bremen auch im Beamtenrtecht (Familienzuschlag, Beihilfe und Hinterbliebenenpension), die anderen in diesen Bereichen noch nicht.&lt;br /&gt;
In den anderen 10 Bundesländern sind Lebenspartner nur in solchen Bereichen mit Ehegatten gleichgestellt worden, die für sie belastend sind (Melderecht, Sicherheitsübverprüfuzngen, Totensorge usw.).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
GEZ:&lt;br /&gt;
Die Rundfunk- und Fernsehgebühren sind im Rundfunkstaatsvertrags der Bundesländer geregelt. Dort sind Lebenspartnern noch nicht mit Ehegatten gleichgestellt worden. Lebenspartner müssen deshalb für ein Autoradio im PKW des Partners, der nicht bei der GEZ angemeldet ist, zusätzlich Rundfunkgebühren zahlen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Quelle: http://www.lsvd.de/230.0.html 
    </content:encoded>

    <pubDate>Mon, 24 Mar 2008 17:23:37 +0100</pubDate>
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</item>
<item>
    <title>Hamburger Landesrechte wurden angepasst</title>
    <link>http://www.villa-regenbogen2000.de/archives/42-Hamburger-Landesrechte-wurden-angepasst.html</link>
            <category>Das LPartG</category>
    
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    <author>nospam@example.com (UserOneVilla)</author>
    <content:encoded>
    Wie der LSVD am 14. Juni 2007 über Ihren Newsletter verkündet, wurde durch den Rechtsausschuss der Hamburgischen Bürgerschaft am Abend des 12. Juni 2007 die Anpassung des hamburgischen Landesrechts an das Lebenspartnerschaftsrecht abschließend beraten und beschlossen. Lebenspartner werden im gesamten hamburgischen Landesrecht mit Ehegatten gleichgestellt, auch bei der Beihilfe und bei der Zweitwohnungssteuer. Letzteres war von der CDU bisher immer abgelehnt worden. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Lediglich die Gleichstellung beim Familienzuschlag und bei der Beamtenpension ist aufgeschoben worden. Die CDU-Sprecherin im Ausschuss hat aber klargestellt, dass die Angleichung insoweit nur aus rechtstechnischen / verfassungsrechtlichen Gründen unterbleibe. Mit einer Protokollerklärung soll der Senat aufgefordert werden, bei Vorlage eines neuen Landesbeamtenrechts die Gleichstellung nachzuholen. Dies kann allerdings noch einige Zeit dauern, da in Hamburg am 24.02.08 gewählt wird.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Anpassung beruht auf einer Initiative des LSVD, der allen hamburgischen Parteien im Juni vergangenen Jahres einen entsprechenden Gesetzentwurf übersandt hatte. Die Hamburger CDU hat den Gesetzentwurf übernommen und in die Bürgerschaft eingebracht. Das ist vor allem das Verdienst des CDU-Abgeordneten Roland Heintze.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der LSVD hat die Beratung des Gesetzentwurfs intensiv begleitet und mit allen in der hamburgischen Bürgerschaft vertretenen Parteien über die im Laufe des Gesetzgebungsverfahren aufgetretenen Bedenken diskutiert. Leider ist es nicht gelungen, die CDU davon zu überzeugen, dass eine &quot;isolierte&quot; Änderung des Bundesbeamten- und des Beamtenversorgungsgesetzes zugunsten der verpartnerten hamburgischen Landesbeamten verfassungsrechtlich unbedenklich ist.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Es lässt hoffen, dass das Beispiel der hamburgischen CDU als Anstoß wirkt und die CDU und die SPD in den anderen Bundesländern veranlasst, diesem Beispiel zu folgen. Lt. LSVD kann dazu jeder beitragen, in dem man die eigene Landespartei auf das Hamburger Beispiel hinweist und auffordert, die Anpassung des Landesrechts nicht mehr weiter hinauszuschieben.&lt;br /&gt;
 
    </content:encoded>

    <pubDate>Thu, 14 Jun 2007 09:00:37 +0200</pubDate>
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</item>
<item>
    <title>Das Lebenspartnerschaftsgesetz - Von der Idee zum Gesetz</title>
    <link>http://www.villa-regenbogen2000.de/archives/18-Das-Lebenspartnerschaftsgesetz-Von-der-Idee-zum-Gesetz.html</link>
            <category>Das LPartG</category>
    
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    <author>nospam@example.com (UserOneVilla)</author>
    <content:encoded>
    Vorgeschichte&lt;br /&gt;
Bereits 1865 verbreitet der erste Vorkämpfer für die Bürgerrechte von Homosexuellen, der Jurist Karl-Heinrich Ulrichs, die Forderung: &quot;Es muss noch dahin kommen, dass wir uns förmlich verheiraten können.&quot; Zu dieser Zeit ist so genannte &quot;widernatürliche Unzucht&quot; noch strafbar. 1935 verschärfen die Nationalsozialisten das Strafrecht 1935 nochmals. Erst 1969 wird die Strafbarkeit der Homosexualität zwischen Erwachsenen in der Bundesrepublik abgeschafft. 1984 entscheidet der Bundesgerichtshof, dass das Zusammenleben zweier Menschen gleichen Geschlechts in einer &quot;eheähnlichen Gemeinschaft&quot; nicht mehr als sittlich anstößig gilt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1989&lt;br /&gt;
Dänemark öffnet als erstes Land der Welt die Standesämter für gleichgeschlechtliche Paare. Sie können eine Eingetragene Partnerschaft eingehen, die nahezu alle Rechte und Pflichten der Ehe im Paket umfasst.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1990&lt;br /&gt;
Bündnis 90/Die Grünen starten die erste parlamentarische Initiative im Bundestag zur Gleichstellung homosexueller Lebensgemeinschaften.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1992&lt;br /&gt;
Am 19.8.1992 beantragen 250 schwule und lesbische Paare in zahlreichen Städten auf dem Standesamt das Aufgebot. Seitdem steht die Forderung nach gleichen Rechte für gleichgeschlechtliche Paare auf der politischen Tagesordnung in Deutschland.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1993&lt;br /&gt;
Norwegen führt als zweites Land die Eingetragene Partnerschaft nach dänischem Muster ein. In den nächsten Jahren folgen noch Schweden, Island und die Niederlande.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1994&lt;br /&gt;
Auf Initiative der Grünen-Abgeordneten Claudia Roth fasst das Europäische Parlament eine Entschließung zur Gleichberechtigung von Schwulen und Lesben in der Europäischen Union. Darin wird auch das Recht auf Eheschließung und auf Adoption gefordert.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Bundestagsgruppe von Bündnis/Die Grünen bringt erstmals einen ausformulierten Gesetzentwurf zur Öffnung der Ehe für homosexuelle Paare in den Bundestag ein.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1995&lt;br /&gt;
Unter der Federführung des frisch gewählten Bundestagsabgeordneten Volker Beck legt die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen dem Bundestag erneut einen aktualisierten Gesetzentwurf zur Gleichstellung homosexueller Lebensgemeinschaften vor.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1996&lt;br /&gt;
Erstmals spricht in sich in einer Meinungsumfrage die Mehrheit der Bundesbürger dafür aus, dass Homosexuellen der Weg zum Standesamt ermöglicht wird. Diese Mehrheit ist seitdem stetig gewachsen. Alle Meinungsumfragen zeigen: Die Gleichstellung homosexueller Paare findet die Unterstützung der Bevölkerungsmehrheit.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1997&lt;br /&gt;
Zum Gesetzentwurf der Grünen findet am 14.5.1997 im Rechtsauschuss des Bundestages erstmals eine offizielle Sachverständigen-Anhörung zur rechtlichen Anerkennung schwuler und lesbischer Lebensgemeinschaften statt. Die Mehrheit der Sachverständigen sieht rechtlichen Regelungsbedarf. Das verstehe ich nicht. Heißt das, sie sind für eine ELP oder heißt das, sie haben Zweifel?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
9. März 1998&lt;br /&gt;
Acht Jahre nach dem ersten Grünen-Vorstoß legt nun auch die SPD-Fraktion im Bundestag den Entwurf eines &quot;Gleichbehandlungsgesetzes&quot; vor. Darin wird eine Eingetragene Lebenspartnerschaft nach skandinavischem Vorbild gefordert: Mit Ausnahme der Adoption sollen alle Rechte und Pflichten der Ehe im Paket auf die Eingetragene Lebenspartnerschaft übertragen werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
10. Juli 1998&lt;br /&gt;
Der Bundesrat fordert die Bundesregierung in einer Entschließung auf, einen Gesetzentwurf vorzulegen, mit dem ein Rechtsinstitut &quot;Eingetragene Partnerschaft&quot; für Partnerinnen und Partner gleichen Geschlechts geschaffen wird. Das Rechtsinstitut &quot;Eingetragene Partnerschaft&quot; soll eine amtliche Eintragung der Lebensgemeinschaft sowie Rechte und Pflichten beinhalten, die denen von Eheleuten entsprechen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
27. September 1998&lt;br /&gt;
Bündnis 90/Die Grünen gelingt es, die Einführung einer Eingetragenen Partnerschaft im Koalitionsvertrag zu verankern.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
30. März 1999&lt;br /&gt;
Mit dem Aufruf &quot;Gleich viel Recht für gleich viel Liebe&quot; gibt der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) den Startschuss zur &quot;Aktion JA-Wort&quot;. Andere Verbände wie der &quot;Völklinger Kreis&quot; beteiligen sich an der Aktion. Ziele sind die rechtliche Gleichstellung schwuler und lesbischer Paare sowie die gesellschaftliche Anerkennung gleichgeschlechtlicher Lebensweisen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
6. Mai 1999&lt;br /&gt;
Hamburg öffnet die Standesämter für schwule und lesbische Paare. Auf Drängen der Hamburger Grünen (GAL) hatte die Bürgerschaft beschlossen, die &quot;Hamburger Ehe&quot; einzuführen. Rechte und Pflichten entstehen aus der Eintragung vorerst nicht, weil das in der Gesetzgebungskompetenz des Bundes liegt. Der Hamburger Vorstoß will daher auch ein Signal in Richtung Bundespolitik setzen. Am 6. Mai 1999 geben es sich die ersten Paare das Jawort. Im April 2000 kann Hamburgs Gleichstellungssenatorin Krista Sager (GAL/Grüne) bereits die hundertste Hamburger Ehe bekannt geben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
17. November 1999&lt;br /&gt;
Die Frankreich tritt der Pacte civil de solidarité (Ziviler Solidaritätspakt - PACS) in Kraft. Gleichgeschlechtliche und nicht eheliche Paare können einen Partnerschaftspakt schließen, der ihre Lebensgemeinschaft unter anderem im Steuerrecht, bei der Sozialversicherung, im Erbrecht und im Ausländerrecht anerkannt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Dezember 1999&lt;br /&gt;
Es wird ein erster Rohentwurf eines Lebenspartnerschaftsgesetzes aus dem Justizministerium bekannt. Der Entwurf ruft große Enttäuschung hervor. Zentrale Bereiche sind noch nicht ausformuliert, wie etwa das Steuerrecht, das Ausländerrecht und das Sozialversicherungsrecht. In den bereits ausformulierten Teilen, vor allem im Familienrecht, sieht der Entwurf bei Rechten wie bei Pflichten erhebliche Abstriche vor. Bündnis 90/Die Grünen machen deutlich, dass sie diesen Entwurf nicht akzeptieren.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Januar 2000&lt;br /&gt;
Es wird eine Arbeitsgruppe aus Koalitionsabgeordneten eingerichtet. Sie soll zusammen mit dem Justizministerium einen umfassenden Gesetzentwurf zur Lebenspartnerschaft erarbeiten. Nun werden auch die anderen Ministerien wie Finanzen, Arbeit und Soziales, Frauen und Familie einbezogen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
13. April 2000&lt;br /&gt;
Das renommierte Hamburger Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht veröffentlicht ein rechtsvergleichendes Gutachten zur Anerkennung gleichgeschlechtlicher Lebensgemeinschaften. Die Rechtswissenschaftler empfehlen der Bundesregierung die Übernahme des skandinavischen Modells: Übertragung der Rechtsfolgen der Ehe im Paket auf die Eingetragene Partnerschaft.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
23. Juni 2000&lt;br /&gt;
Nach sechsmonatigen Beratungen einigt sich die Koalitionsarbeitsgruppe Eingetragene Lebenspartnerschaft auf einen Gesetzestext.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
4. Juli 2000&lt;br /&gt;
Die Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen beschließen jeweils einstimmig den von der Koalitionsarbeitsgruppe vorgelegten Gesetzentwurf. Tags darauf wird der Entwurf von den Fraktionsvorsitzenden Peter Struck und Kerstin Müller der Presse vorgestellt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
7. Juli 2000&lt;br /&gt;
Der Bundestag debattiert in erster Lesung über den Gesetzentwurf und überweist ihn gemäß dem üblichen parlamentarischen Verfahren zur weiteren Fachberatung an die Ausschüsse.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
19. September 2000&lt;br /&gt;
Der Rechtsausschuss des Bundestages führt eine öffentliche Expertenanhörung zum Lebenspartnerschaftsgesetz durch. Die weit überwiegende Mehrheit der Sachverständigen sieht keine verfassungsrechtlichen Bedenken.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
10. November 2000&lt;br /&gt;
Der Bundestag beschließt in zweiter und dritter Lesung mit den Stimmen der Koalition das in zwei Pakete aufgeteilte Lebenspartnerschaftsgesetz. CDU/CSU und FDP stimmen dagegen. Die PDS enthält sich mehrheitlich der Stimme.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1. Dezember 2000&lt;br /&gt;
Das zustimmungsfreie Lebenspartnerschaftsgesetz passiert den Bundesrat. Das Ergänzungsgesetz zur Lebenspartnerschaft, das die zustimmungspflichtigen Regelungen umfasst, erhält im Bundesrat nicht die erforderliche absolute Mehrheit.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
8. Dezember 2000&lt;br /&gt;
Der Bundestag beschließt, den Vermittlungsausschuss zum Ergänzungsgesetz zur Lebenspartnerschaft anzurufen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
19. Dezember 2000&lt;br /&gt;
Die erste Kammer des niederländischen Parlaments stimmt der Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare zu. Die zweite Kammer hatte das entsprechende Gesetz bereits im September 2000 mit großer Mehrheit verabschiedet.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
7. Februar 2001&lt;br /&gt;
Der Vermittlungsausschuss beschließt, eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe zum Ergänzungsgesetz einzusetzen, die Einigungsmöglichkeiten ausloten und für den Vermittlungsausschuss einen Beschlussvorschlag erarbeiten soll.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
16. Februar 2001&lt;br /&gt;
Bundespräsident Rau unterzeichnet das Lebenspartnerschaftsgesetz.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
22. Februar 2001&lt;br /&gt;
Das Gesetz zur Eingetragenen Lebenspartnerschaft wird im Bundesgesetzblatt verkündet.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1. April 2001&lt;br /&gt;
In den Niederlanden tritt die im Dezember 2000 beschlossene Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare in Kraft.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mai/Juni 2001&lt;br /&gt;
Die Länder Bayern, Sachsen und Thüringen ziehen gegen das Lebenspartnerschaftsgesetz vor das Bundesverfassungsgericht.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
11. Juli 2001&lt;br /&gt;
Das Bundesverfassungsgericht befasst sich in mündlicher Verhandlung mit den Anträgen Bayerns und Sachsens, das Lebenspartnerschaftsgesetz bis zur Entscheidung in der Hauptsache vorläufig auf Eis zu legen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
18. Juli 2001&lt;br /&gt;
Das Bundesverfassungsgericht gibt grünes Licht für das Lebenspartnerschaftsgesetz. Die Anträge von Bayern und Sachsen werden komplett abgelehnt. Das Gesetz kann wie geplant am 1. August in Kraft treten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Quelle: Bündnis 90 / Die Grünen 
    </content:encoded>

    <pubDate>Sat, 10 Feb 2007 16:52:56 +0100</pubDate>
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    <title>Behauptung - Tatsache - Gesetz</title>
    <link>http://www.villa-regenbogen2000.de/archives/17-Behauptung-Tatsache-Gesetz.html</link>
            <category>Das LPartG</category>
    
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    <author>nospam@example.com (UserOneVilla)</author>
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    Lesben und Schwule leben sowieso nicht in langen Beziehungen.&lt;br /&gt;
Das ist nicht belegt. Es gibt keine seriösen Zahlen, die den Schluß zulassen, daß lesbische und schwule Partnerschaften instabiler oder kürzer sind als Beziehungen zwischen Mann und Frau. Auch Lesben und Schwule haben ernst zunehmende Verbindungen auf Dauer.&lt;br /&gt;
Das Gesetz unterstreicht die Ernsthaftigkeit mit der Verpflichtung zu nachpartnerschaftlichem Unterhalt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Dem Mißbrauch durch Ausländer wird Tür und Tor geöffnet.&lt;br /&gt;
Es ist nicht anzunehmen, daß Ausländer eine Partnerschaft zum Schein eingehen, eine Schein - Ehe ist die einfachere und genutzte Variante. Die liberalen Regelungen für lesbische und schwule Lebensgemeinschaften in 6 Bundesländern haben keine Mißbrauchstendenz erkennbar werden lassen.&lt;br /&gt;
Für die ausländerrechtlichen Regelungen gelten die gleichen - strengen - Bestimmungen wie beim Familiennachzug.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ungleichbehandlung von lesbischen und schwulen Partnerschaften gegenüber der Ehe ist gerechtfertigt.&lt;br /&gt;
Liebe, Vertrauen, Füreinander einstehen lassen sich nicht vergleichen. Die Unterschiede in den sexuellen Präferenzen rechtfertigen keine Unterschiede.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Durch Einführung der Homo - Ehe wird die Ehe untergraben.&lt;br /&gt;
Bei der Einführung der &quot;Homo - Ehe&quot; handelt es sich gerade nicht um die bisher bekannte Ehe. Es wird ein Rechtsinstitut eigener Art eingeführt. Parallelen zu bewährten Eheregelungen sind aber vorhanden, da es sich auch hier um die Regelung von einer Verbindung zwischen zwei Menschen handelt.&lt;br /&gt;
Das Gesetz macht die eigene Art am Begriff &quot; eingetragene Lebenspartnerschaft&quot; deutlich.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Lesben und Schwule werden dem Sinn der Ehe nicht gerecht, sie können keine gemeinsamen Kinder kriegen.&lt;br /&gt;
Viele Heterosexuelle Ehepaare bleiben - aus unterschiedlichen Gründen - kinderlos. Ihnen wird nicht das Recht zu heiraten verwehrt. Einige Lesben und Schwule bringen Kinder aus vorherigen Beziehungen mit. Ginge es wirklich um das Kindeswohl, so müßte nicht die Form des Zusammenlebens entscheiden, sondern die Erziehungsfähigkeit und die Chancen des Kindes.&lt;br /&gt;
Das Gesetz schafft Regelungen für den Fall, daß Kinder in die gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaft mitgebracht werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Falsch. Es wird keine Ehe weniger geschlossen. In HH werden 50 % der Ehen wieder geschieden. Die Eheschließung ist auf einem Tiefstand, nur 417.000 Eheschließungen in Deutschland in 1998. Entgegen dem Trend heirateten im Jahr 1999 in Hamburg 300 Paare mehr als 1998, nämlich 8298 Paare.&lt;br /&gt;
Die Partnerschaften werden auf der zuständigen Behörde eingetragen, den es handelt sich um ein familienrechtliches Institut. In den meisten Bundesländern sind die Standesämter zuständig. Es ist ausgeschlossen, gleichzeitig in Ehe und Lebenspartnerschaft zu leben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Einführung der registrierten Partnerschaft für Lesben und Schwule ist der Untergang der christlich- abendländischen Kultur.&lt;br /&gt;
Falsch. Eine Gesellschaft, die Minderheiten nicht mehr diskriminiert sondern anerkennt und mit Rechten und Pflichten ausstattet holt diese in ihre Mitte und ist daher zutiefst christlich und reformfähig, sie wird die Kultur erhalten.&lt;br /&gt;
Das Gesetz erkennt die Vielfalt menschlicher Lebensformen an. Beziehungen, die auf Lieben und Zuneigung dauerhaft angelegt sind, stellt der Staat einen Rechtsrahmen zur Absicherung zur Verfügung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Kirchen sprechen sich gegen die eingetragene Lebenspartnerschaft aus.&lt;br /&gt;
Falsch. Große Teile der Kirchen haben den Regelungsbedarf erkannt. Einige VertreterInnen haben außerdem den Weg vollzogen und sind für die Eintragung von lesbischen und schwulen Paaren. In einigen Kirchengemeinden erhalten lesbischen und schwule Paare Segnungen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die eingetragene Partnerschaft ist verfassungswidrig.&lt;br /&gt;
Falsch. Das BVerfG hat ausdrücklich erklärt, daß ein Regelungsbedarf für gleichgeschlechtliche Partnerschaften gegeben ist und der Gesetzgeber dies regeln darf. Eine abschließende Beurteilung wird im Herbst durch das Verfassungsgericht erwartet.&lt;br /&gt;
Das Lebenspartnerschaftsgesetz schafft einen rechtlichen Rahmen für zwei Menschen, die auf Dauer miteinander leben wollen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die eingetragene Partnerschaft ist zu teuer und belastet die Steuerzahler.&lt;br /&gt;
Falsch. Lesben und Schwule werden auch weiter Steuern zahlen.&lt;br /&gt;
Ausgabeersparnisse und Mindereinnahmen werden sich in etwa die Waage halten. Belastungen im Sozialbereich werden umfangreiche Einsparungen durch die Unterhaltsverpflichtungen gegenüberstehen. Kosten und Einnahmen werden sich gegeneinander aufrechnen. Für Wirtschaftsunternehmen können geringfügige Mehrkosten im Bereich der freiwilligen Sozialleistungen für Angehörige entstehen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Eingetragene Partnerschaften werden steuerlich besser gestellt als Ehepaare.&lt;br /&gt;
Falsch. Soweit Unterhaltsverpflichtungen begründet werden, muß dies auf der anderen Seite Ausgleichsmöglichkeiten eröffnen.&lt;br /&gt;
Es wird die Möglichkeit eines Realsplittings, begrenzt auf 20.000 EUR geschaffen. Der unterhaltsberechtigte Lebenspartner muß dies jedoch versteuern. Hierüber ist im Vermittlungsausschuß zu verhandeln. Steuerliche Vergünstigungen für die Partnerschaften sind zur Zeit (Stand August 2001) noch NICHT in Kraft.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Sozialversicherungssysteme können die Mitversicherung nicht tragen.&lt;br /&gt;
Falsch. Aus den Nachbarstaaten wissen wir, daß die Zahl der eingetragenen Lebenspartnerschaften konstant gering ist. In DK sind nach neun Jahren 0,0821 % der Gesamtbevölkerung eine eingetragene Lebenspartnerschaft eingegangen.&lt;br /&gt;
Seriöse Zahlen für Deutschland liegen nicht vor, die Übertragbarkeit ist ungewiß. Eine genaue Berechnung kann auf dieser Grundlage nicht erfolgen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In Hamburg gibt es doch schon die Möglichkeit sich eintragen zu lassen.&lt;br /&gt;
Das Gesetz in Hamburg gibt Lesben und Schwulen bereits jetzt die öffentliche staatliche Anerkennung und gilt als Vorreiter. In 22 Monaten seit Einführung der eingetragenen Partnerschaft haben sich in Hamburg 149 Paare auf den Standesämtern eintragen lassen. Rechte und Pflichten sind hiermit nicht verbunden.&lt;br /&gt;
In Hamburg werden bereits seit Mai 1999 standesamtliche Eintragungen vorgenommen. Die Hamburger haben gute Erfahrungen gemacht. Sowohl die eingetragenen Paare als auch die Standesbeamten sind zufrieden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Lesben und Schwule können keine Kinder erziehen, sie eignen sich nicht als Eltern und dürfen daher kein Adoptionsrecht erhalten.&lt;br /&gt;
Lesben und Schwule haben bereits Kinder, meist aus vorherigen heterosexuellen Beziehungen. Es besteht Regelungsbedarf zumindest im Bereich des Sorgerechts für die miterziehenden PartnerInnen. In HH gibt es z.Zt. 48.000 alleinerziehende Mütter und Väter. Anzunehmen, daß auch lesbische Mütter und schwule Väter hier einen Anteil haben.&lt;br /&gt;
Die miterziehende LebenspartnerIn erhält ein &quot;kleines Sorgerecht&quot;, damit wird die Mitentscheidung in Angelegenheiten des täglichen Lebens ermöglicht. Außerdem Regelung für den Todesfall (Verbleibensanordnung) sowie Trennungsfall (Umgangsgegelung)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Lesben und Schwule können schon alles per Vertrag regeln.&lt;br /&gt;
Vieles läßt sich vertraglichen regeln, oder per Vollmacht und Verfügung. Rechte, die auf dem Angehörigenstatus beruhen sind für gleichgeschlechtlichen Partnerschaften bisher ausgeschlossen.&lt;br /&gt;
Durch das LPartG werden die PartnerInnen zu Familienangehörigen im Gesetzessinne. Dies hat eine Vielzahl von Folgeregelungen, Rechte und auch Pflichten, Auskunftsrecht und Zeugnisverweigerungsrecht sind nur Beispiele.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die &quot;Homo - Ehe&quot; ist ein grünes Projekt.&lt;br /&gt;
Die SPD hat zwar eine nicht ganz unkomplizierte Geschichte mit Homosexualität, aber sie hat dazugelernt und setzt sich aktiv für Gleichstellungspolitik ein, die diesen Namen verdient. Der SPD Bundesparteitag hat im Dezember 1997 ein lesben- und schwulenpolitisches Programm beschlossen.&lt;br /&gt;
Das Lebenspartnerschaftsgesetz wurde mit den Stimmen der SPD Fraktion im deutschen Bundestag beschlossen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Bürgerinnen und Bürger des Landes lehnen dieses Gesetz ab und wollen keine &quot;Ehe&quot; für Lesben und Schwule.&lt;br /&gt;
Falsch. Alle seriösen Umfragen belegen die Zustimmung zu dem Gesetzesvorhaben. (Emnid, Spiegel vom 17.07.00)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Gesetz wird keine Mehrheit im Bunderat finden, es kann damit verhindert werden.&lt;br /&gt;
Die erste Lesung des Gesetzes mit Plenardebatte fand am 7. Juli 2000 im Bundestag statt, Margot von Renesse (SPD - Fraktion) hielt eine vielbeachtete Rede für das Gesetz. Eine Anhörung im Rechtsausschuß folgte am 19. September 2000. Nach Auswertung der Anhörung waren die zweite und dritte Lesung des Entwurfes notwendig. Der Bundestag hat am 10.11.00 das Gesetz beschlossen.&lt;br /&gt;
Das Gesetz hatte zunächst zustimmungspflichtige und zustimmungsfreie Teile vereint, als kompakten Gesetzentwurf. Ein Stufenplan (erst die zustimmungsfreien Teile verabschieden und später zustimmungspflichtige Teile nachschieben) ist gesetzestechnisch möglich. Der zustimmungsfreie Teil wurde verabschiedet, über den zustimmungspflichtigen Teil soll seit Januar 2001 im Vermittlungsausschuß verhandelt werden. CDU/CSU sind bisher zu keinem Arbeitstreffen erschienen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ohne den zustimmungspflichtigen Teil kann das Gesetz nicht in Kraft treten. Den zustimmungspflichtigen Teil aber haben die CDU regierten Bundesländer im Bundesrat abgelehnt. SPD geführte Länder haben zusammen 28 Stimmen, 35 wäre notwendig.&lt;br /&gt;
Richtig ist, das Gesetz tritt auch ohne Einigung im Vermittlungsausschuß in Kraft. Seit Januar verhandelt der Vermittlungsausschuß über das Ergänzungsg.&lt;br /&gt;
Der zustimmungsfreie Teil tritt 6 Monate nach der Verkündung in Kraft, also am 1. August 2001. Damit wird Verwaltungen, insbesondere Standesämter Zeit zur Vorbereitung gegeben. Die Bundesländer können die notwendigen Ausführungsbestimmungen erlassen. 
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    <pubDate>Sat, 10 Feb 2007 16:50:06 +0100</pubDate>
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    <title>Gründe für eine Lebenspartnerschaft</title>
    <link>http://www.villa-regenbogen2000.de/archives/16-Gruende-fuer-eine-Lebenspartnerschaft.html</link>
            <category>Das LPartG</category>
    
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    <author>nospam@example.com (UserOneVilla)</author>
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    1. Verantwortung in der Gesellschaft stärken&lt;br /&gt;
Familie erscheint heute aber in vielerlei Gestalt: Auch in homosexuellen Lebensgemeinschaften wird füreinander eingestanden, werden Werte gelebt, die wichtig sind für unsere Gesellschaft. Die Eingetragene Lebenspartnerschaft trägt diesen Realitäten und der Vielfalt der Lebensformen Rechnung. Sie ist kein Angriff auf Ehe und Familie, wie es demagogisch von einigen Vertretern der Unionsparteien gerne behauptet wird. Ganz im Gegenteil: Sie stützt Menschen, die für einander Verantwortung übernehmen wollen und dies jetzt schon tun. Die Eingetragene Lebenspartnerschaft stärkt den Familiengedanken!&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
2. Diskriminierung abbauen&lt;br /&gt;
Bislang gelten homosexuelle Lebenspartner vor dem Gesetz als Fremde, selbst wenn sie jahrzehntelang zusammenleben und füreinander sorgen. Ein absolut unwürdiger Zustand, der schwere Beeinträchtigungen der persönlichen Lebensgestaltung zur Folge hat: im Mietrecht, beim Erwerb gemeinsamen Eigentums, bei Auskunftsrechten, im Krankheits- und Todesfall. Besonders schwerwiegend ist die Rechtlosigkeit, wenn der Partner aus dem Ausland kommt oder wenn Kinder in der Partnerschaft aufwachsen.&lt;br /&gt;
Gegen diese Diskriminierungen helfen keine Verfügungen oder Notarverträge. Hier hilft nur eine klare und umfassende rechtliche Regelung.&lt;br /&gt;
Es ist einer demokratischen Gesellschaft nicht zuträglich, wenn einem Teil der Bürgerinnen und Bürger wichtige Rechte vorenthalten bleiben. Eine moderne Gesellschafts- und Familienpolitik muss auch gleichgeschlechtlichen Paaren Rechtssicherheit bieten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
3. Gerechtigkeit schaffen&lt;br /&gt;
Die Eingetragenen Lebenspartnerschaft ist ein Gebot der Gerechtigkeit. Schon heute wird in gleichgeschlechtlichen Beziehungen Verantwortung gelebt. Lebenspartner übernehmen mit der Eintragung umfassende Pflichten. Sie sind einander gesetzlich zum Unterhalt verpflichtet. Sie entlasten damit die öffentlichen Kassen, beispielsweise bei der Sozialhilfe, der Arbeitslosenhilfe und beim Wohngeld. Im Gegenzug ist es nur gerecht, dass Unterhaltsleistungen auch bei der Steuer berücksichtigt und dass einkommenslose Lebenspartner in die Familienmitversicherung bei der Krankenkasse einbezogen werden.&lt;br /&gt;
Insgesamt werden sich Belastungen und Entlastungen der öffentlichen Haushalte voraussichtlich annähernd die Waage halten. Es findet im Wesentlichen eine Umschichtung statt. Damit wird künftig die enge personale Bindung in Lebenspartnerschaften gewürdigt. Rechte und Pflichten kommen in ein faires Verhältnis.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
4. Verfassungsauftrag umsetzen&lt;br /&gt;
Die Eingetragene Lebenspartnerschaft beseitigt Benachteiligungen homosexueller Paare bei der privaten Lebensgestaltung. Sie erfüllt damit einen Auftrag der Verfassung. Auch die gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaft steht unter dem Schutz des Grundgesetzes: Die in Artikel 2 verankerte Handlungsfreiheit schützt die freie Entscheidung homosexueller Paare, eine Lebensgemeinschaft einzugehen.&lt;br /&gt;
Bereits 1993 hat das Bundesverfassungsgericht auf &quot;vielfältige Behinderungen&quot; der &quot;privaten Lebensgestaltung&quot; bei homosexuellen Paaren hingewiesen, die durch die fehlende Möglichkeit zur rechtlichen Absicherung entstehen. Es hat betont, dass damit Fragen nach der Vereinbarkeit des derzeitigen Rechtszustandes mit Artikel 2 des Grundgesetzes (Freie Entfaltung der Persönlichkeit) in Verbindung mit Artikel 1 (Schutz der Menschenwürde) und Artikel 3 (Gleichheit vor dem Gesetz) aufgeworfen werden. Diese Fragen greifen wir nun auf.&lt;br /&gt;
Außerdem: Die rechtliche Anerkennung homosexueller Paare beeinträchtigt den grundgesetzlichen Schutz von Ehe und Familie in keiner Weise. Dadurch wird keine Ehe weniger geschlossen. Die Eingetragene Lebenspartnerschaft nimmt niemandem etwas weg. Vielmehr stärkt sie die Werte der Verantwortung wie der Toleranz und baut Diskriminierung ab. Das steht völlig im Einklang mit den Werten unserer Verfassung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
5. Integration fördern&lt;br /&gt;
Mit der Eingetragenen Lebenspartnerschaft akzeptiert der Staat Lesben und Schwule endlich als vollwertige Bürgerinnen und Bürger. Er holt sie vom Rand in die Mitte der Gesellschaft.&lt;br /&gt;
Deutschland hat eine unheilvolle Geschichte der staatlichen Verfolgung, Unterdrückung und Diskriminierung dieser Minderheit. Bis 1969 war Homosexualität in der Bundesrepublik strafbar. Homosexuelle &quot;Unzucht&quot; war mit Gefängnis bedroht. Endgültig beseitigt wurden die letzten Reste des unseligen Homosexuellenparagrafen 175 erst 1994. Die Bundesrepublik hat gegenüber Lesben und Schwulen noch einiges gutzumachen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
6. Anschluss an Europa finden&lt;br /&gt;
Mit der Eingetragenen Lebenspartnerschaft findet unser Land Anschluss an die Entwicklung in Europa. Die skandinavischen Länder, die Niederlande und Frankreich haben gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften längst rechtlich anerkannt.&lt;br /&gt;
Weltoffenheit und Toleranz gelten im Zeitalter der Globalisierung als positiver Standortfaktor. In den 16 Jahren Kohl-Regierung ist Deutschland hier gesellschaftspolitisch ins Hintertreffen geraten. Rot-grün macht Schluss mit dem Hinterwäldlertum. Als ersten Schritt haben wir eine umfassende Reform des Staatsbürgerschaftsrechts vorgenommen. Als zweites großes gesellschaftspolitisches Modernisierungsprojekt folgt nun die Eingetragene Lebenspartnerschaft.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
7. Weltoffenheit und Toleranz befördern&lt;br /&gt;
Die Eingetragene Lebenspartnerschaft steht für Toleranz, Achtung der Bürgerrechte und für einen Pluralismus der Lebensformen. In Nachbarländern, die die Eingetragene Partnerschaft eingeführt haben, ist die Akzeptanz von Lesben und Schwulen spürbar gewachsen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Auch in Deutschland ist die Zustimmung in der Bevölkerung zur rechtlichen Anerkennung gleichgeschlechtlicher Paare in den vergangenen Jahren stetig gestiegen. Nach jüngsten Meinungsumfragen befürworten 55 Prozent der Bundesbürger unseren Gesetzentwurf. Bei den unter 30-jährigen hat die Lebenspartnerschaft sogar eine Drei-Viertel-Mehrheit. Diese Zahlen zeigen: Das Reformprojekt wird verstanden. 
    </content:encoded>

    <pubDate>Sat, 10 Feb 2007 16:49:10 +0100</pubDate>
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<item>
    <title>LPARTG - Lebenspartnerschaftsgesetz</title>
    <link>http://www.villa-regenbogen2000.de/archives/15-LPARTG-Lebenspartnerschaftsgesetz.html</link>
            <category>Das LPartG</category>
    
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    <author>nospam@example.com (UserOneVilla)</author>
    <content:encoded>
    Das Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG) ist am 22.02.2001 im Bundesgesetzblatt verkündet worden (BGBl. I 2001, 266). Es trat somit am 01.08.2001 in Kraft. Das Gesetz regelt folgende Bereiche:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Schaffung eines &quot;familienrechtlichen Instituts&quot; der Eingetragenen Lebenspartnerschaft und die daran anschließenden familienrechtlichen Regelungen:&lt;br /&gt;
- behördliche Eintragung der Lebenspartnerschaft&lt;br /&gt;
- Regelungen für den Fall der Trennung&lt;br /&gt;
- Namensrecht&lt;br /&gt;
- Regelungen zum Güterstand&lt;br /&gt;
- Unterhaltsverpflichtung&lt;br /&gt;
- Sorgerecht für Kinder in der Partnerschaft&lt;br /&gt;
- Angehörigenstatus und damit auch umfassende Zeugnisverweigerungs- und Auskunftsrechte&lt;br /&gt;
- Schaffung von Verwandtschaftsverhältnissen (Schwiegereltern, Schwägerschaft).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Weitere wichtige Rechtsfolgen sind:&lt;br /&gt;
- Mietrecht (der überlebende Lebenspartner darf in der Mietwohnung wohnen bleiben)&lt;br /&gt;
- gesetzliches Erbrecht wie Ehegatten mit der Folge, dass sich die Pflichtteilsansprüche überlebender Eltern entsprechend verringern&lt;br /&gt;
- Einbeziehung der Lebenspartner in die Kranken- und Pflegeversicherung&lt;br /&gt;
- Gesetzliche Unfallversicherung&lt;br /&gt;
- Bundeserziehungsgeldgesetz&lt;br /&gt;
- Arbeitsförderungsrecht&lt;br /&gt;
- Unterhaltssicherungsgesetz (für Lebenspartner von Grundwehrdienstleistenden)&lt;br /&gt;
- Ausländerrecht (Nachzugsrecht für den ausländischen Lebenspartner einschließlich Arbeitsgenehmigung)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Offen geblieben sind als Folge der Ablehnung der Lebenspartnerschaftsgesetzergänzungsgesetzes durch den Bundesrat:&lt;br /&gt;
- der formale Akt der Eintragung durch den Standesbeamten (aber nicht die behördliche Eintragung als solche)&lt;br /&gt;
- Erbschaftssteuer&lt;br /&gt;
- Einkommenssteuer&lt;br /&gt;
- Grunderwerbssteuer&lt;br /&gt;
- Regelungen zum Öffentlichen Dienstrecht darunter&lt;br /&gt;
- Beamtenbesoldung&lt;br /&gt;
- Beihilfe&lt;br /&gt;
- eine Reihe von Ausbildungsverordnungen&lt;br /&gt;
- Bundesausbildungsförderungsgesetz.&lt;br /&gt;
- Konsulargesetz (Eintragung im Ausland)&lt;br /&gt;
- Bundessozialhilfegesetz&lt;br /&gt;
- Wohngeldgesetz 
    </content:encoded>

    <pubDate>Sat, 10 Feb 2007 16:44:19 +0100</pubDate>
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