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Urteil des Verwaltungsgerichts MünchenSonntag, 16. November 2008
Das Verwaltungsgericht München hat dem Kläger Maruko Recht gegeben.
Der Anfang 2005 verstorbene Lebenspartner des Klägers Maruko war bei der „Versorgungsanstalt der Deutschen Bühnen“ versichert. Diese gewährt hinterbliebenen Ehegatten ihrer Versicherten eine Hinterbliebenenrente. Die Versorgungsanstalt hat sich geweigert, dem Kläger Maruko dieselbe Hinterbliebenenrente zu zahlen. Dagegen hat der Kläger das Verwaltungsgericht München angerufen. Das Verwaltungsgericht hat den Rechtsstreit mit Beschluss vom 01.06.2006 dem Europäischen Gerichtshof zur Vorabentscheidung der Rechtsfrage vorgelegt, ob die Verweigerung der Hinterbliebenenrente eine durch die EU-Gleichbehandlungsrichtlinie 2000/78/EG verbotene Diskriminierung wegen der sexuellen Ausrichtung des Klägers Maruko darstellt. Das hat der EuGH durch Urteil vom 01.04.2008 (C-267/06) für den Fall bejaht, dass sich der Kläger hinsichtlich der Hinterbliebenenrente in einer Lage befindet, die mit der hinterbliebener Ehegatten vergleichbar ist. Diese Frage hat das Verwaltungsgericht München jetzt mit Urteil vom 30.10.2008 – Az. M 12 K 08.1484 – bejaht. Das Urteil wird am 14.12.2008 rechtskräftig, sofern die Gegenseite nicht wider Erwarten beim Verwaltungsgerichtshof München Berufung einlegt. Ihr könnt das Urteil des Verwaltungsgerichts München und das vorangegangene Urteil des Europäischen Gerichtshofs auf unserer Webseite herunterladen, siehe http://www.lsvd.de/211.0.html#c4668 Das Urteil ist vor allem deshalb bemerkenswert, weil das Bundesverwaltungsgericht und die 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts versucht hatten, die Umsetzung des Urteils des EuGH in der Rechtssache Maruko zu verhindern. Zu diesem Zweck hatten sie nicht die Lage der Lebenspartner und Ehegatten im Hinblick auf das jeweils streitige Entgelt verglichen, sondern die Rechtsinstitute Lebenspartnerschaft und Ehe als solche. Da Lebenspartner aber im Vergleich zu Ehegatten noch immer in einigen Bereichen diskriminiert werden, hatten das Bundesverwaltungsgericht und die 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts die Auffassung vertreten, dass Lebenspartnerschaften und Ehen nicht vergleichbar seien. Sie haben also die Benachteiligung der Kläger jeweils mit ihrer Diskriminierung in weiteren Lebensbereichen gerechtfertigt, weil sie verhindern wollten, dass Lebenspartner als gleichwertige Staatsbürger anerkannt werden. Das Verwaltungsgericht München hat dieses Auslegungskunststück nicht mitgemacht. Viele Lesben und Schwule haben sich gegen ihre Benachteiligung beim Arbeitsentgelt (Familienzuschlag, Beihilfe, Hinterbliebenenpension, betriebliche Hinterbliebenenrenten) gewehrt. Ich empfehle allen, deren Verfahren noch nicht abgeschlossen sind, dringend, Abschriften des neuen Urteils des Verwaltungsgerichts München den Stellen zu übersenden, bei denen die Verfahren anhängig sind. Manfred Bruns Sprecher des Lesben- und Schwulenverbandes in Deutschland Newsletter des lsvd.de Erbschaftsteuerreform für LebenspartnerSonntag, 9. November 2008
Was bringt die Erbschaftsteuerreform für Lebenspartner?
Die Berichte in den Medien über die Erbschaftsteuerreform haben offenbar große Verwirrung angerichtet. Lebenspartner sollen im neuen Erbschaftsteuerrecht völlig mit Ehegatten gleichgestellt werden. Das gilt insbesondere für die Freibeträge. Lebenspartner werden wie Ehegatten einen allgemeinen Freibetrag von 500.000 € und den Versorgungsfreibetrag von 256.000 € erhalten. Bisher belief sich der allgemeine Freibetrag für Ehegatten auf 307.000 € und für Lebenspartner auf 5.200 €. Den Versorgungsfreibetrag erhielten nur Ehegatten. Zusätzlich bleiben die selbstgenutzte Eigentumswohnung oder das selbstgenutzte Eigenheim steuerfrei, wenn der überlebende Ehegatte oder Lebenspartner die Wohnung weiter bewohnen. Bei den Steuersätzen sollen die Lebenspartner aber weiter wie Fremde behandelt werden. Ehegatten fallen in die Steuerklasse I (Erbschaftsteuer 7 bis 30 %) und Lebenspartner weiterhin in die Steuerklasse III für Fremde (Erbschaftsteuer 30 bis 50 %). Auf die Beibehaltung dieser Diskriminierung hat die CDU/CSU bestanden. Die höheren Steuersätze treffen zwar nur noch vermögende Lebenspartner. Aber wir fragen uns: Wie verqueer geht es in den Hirnen von Politikern zu, die solche „Restdiskriminierungen“ für erforderlich halten, um den besonderen Wert von Ehe und Familie zu unterstreichen? Wir dadurch das „Christliche Abendland“ wirklich gerettet? Andererseits sind wir den Politikern der SPD und der CDU/CSU dankbar für das große Verständnis, dass sie bei unseren Gesprächen für die Lage der Lebenspartner gezeigt haben, die nach der bisherigen Rechtslage nach dem Tod ihrer Partner auch den Verlust eines großen Teils ihrer Alterssicherung befürchten mussten. Die SPD hat unser Anliegen sehr unterstützt und auch die CDU/CSU hat sich in dieser Hinsicht ein großes Stück bewegt. V.i.S.d.P.: Lesben- und Schwulenverband in Deutschland (LSVD) e.V. Manfred Bruns, Sprecher des LSVD KlischeesSamstag, 10. Februar 2007
1. Klischee:
Homosexuelle Frauen sind männerfeindlich Manche Lesben leben separatistisch; d.h., dass sie ihr Leben ausschließlich auf Frauen ausrichten und beziehen. Andere verbinden enge Freundschaften mit Männern. Viele Frauen (homosexuelle wie heterosexuelle) lehnen männliches chauvinistisches oder sexistisches Verhalten ab, was aber keineswegs mit Männerfeindlichkeit in Verbindung zu bringen ist. 2. Klischee: Lesben und Schwule haben keine Kinder Dieses Klischee stellt für viele homosexuelle Eltern ein großes Problem dar. Tatsächlich jedoch haben jede fünfte Lesbe und jeder achte Schwule aus früheren (heterosexuellen) Beziehungen ein oder mehrere Kinder. In den letzten Jahren wollen auch vermehrt kinderlose homosexuelle Pärchen ein oder mehrere Kinder. Für Lesben ist in manchen Ländern die künstliche Befruchtung möglich, einige entscheiden sich für eine Samenspende von z. B. befreundeten homosexuellen Männern. Was natürlich auch mit einigen Schwierigkeiten behaftet sein kann. Das Adoptionsrecht und Pflegschaftsrecht für homosexuelle Paare wird bereits in vielen "fortschrittlichen" Ländern diskutiert und ist in manchen Bundesstaaten der USA schon geltendes Recht. 3. Klischee: Lesbe = Feministin Ein weit verbreitetes Vorurteil ist, dass sich hinter jeder Lesbe eine absolute Feministin verbirgt. Das hat allerdings historische Hintergründe. Viele homosexuelle Frauen schlossen sich der feministischen Bewegung an, kämpften und kämpfen noch heute für die Gleichberechtigung der Frau. Dadurch hat man wie so oft verschiedene Themen unbewusst oder sogar bewusst mit einander verbunden. Fakt ist jedoch, dass ganz viele Lesben keine Feministinnen sind.
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