1. Verantwortung in der Gesellschaft stärken
Familie erscheint heute aber in vielerlei Gestalt: Auch in homosexuellen Lebensgemeinschaften wird füreinander eingestanden, werden Werte gelebt, die wichtig sind für unsere Gesellschaft. Die Eingetragene Lebenspartnerschaft trägt diesen Realitäten und der Vielfalt der Lebensformen Rechnung. Sie ist kein Angriff auf Ehe und Familie, wie es demagogisch von einigen Vertretern der Unionsparteien gerne behauptet wird. Ganz im Gegenteil: Sie stützt Menschen, die für einander Verantwortung übernehmen wollen und dies jetzt schon tun. Die Eingetragene Lebenspartnerschaft stärkt den Familiengedanken!
2. Diskriminierung abbauen
Bislang gelten homosexuelle Lebenspartner vor dem Gesetz als Fremde, selbst wenn sie jahrzehntelang zusammenleben und füreinander sorgen. Ein absolut unwürdiger Zustand, der schwere Beeinträchtigungen der persönlichen Lebensgestaltung zur Folge hat: im Mietrecht, beim Erwerb gemeinsamen Eigentums, bei Auskunftsrechten, im Krankheits- und Todesfall. Besonders schwerwiegend ist die Rechtlosigkeit, wenn der Partner aus dem Ausland kommt oder wenn Kinder in der Partnerschaft aufwachsen.
Gegen diese Diskriminierungen helfen keine Verfügungen oder Notarverträge. Hier hilft nur eine klare und umfassende rechtliche Regelung.
Es ist einer demokratischen Gesellschaft nicht zuträglich, wenn einem Teil der Bürgerinnen und Bürger wichtige Rechte vorenthalten bleiben. Eine moderne Gesellschafts- und Familienpolitik muss auch gleichgeschlechtlichen Paaren Rechtssicherheit bieten.
3. Gerechtigkeit schaffen
Die Eingetragenen Lebenspartnerschaft ist ein Gebot der Gerechtigkeit. Schon heute wird in gleichgeschlechtlichen Beziehungen Verantwortung gelebt. Lebenspartner übernehmen mit der Eintragung umfassende Pflichten. Sie sind einander gesetzlich zum Unterhalt verpflichtet. Sie entlasten damit die öffentlichen Kassen, beispielsweise bei der Sozialhilfe, der Arbeitslosenhilfe und beim Wohngeld. Im Gegenzug ist es nur gerecht, dass Unterhaltsleistungen auch bei der Steuer berücksichtigt und dass einkommenslose Lebenspartner in die Familienmitversicherung bei der Krankenkasse einbezogen werden.
Insgesamt werden sich Belastungen und Entlastungen der öffentlichen Haushalte voraussichtlich annähernd die Waage halten. Es findet im Wesentlichen eine Umschichtung statt. Damit wird künftig die enge personale Bindung in Lebenspartnerschaften gewürdigt. Rechte und Pflichten kommen in ein faires Verhältnis.
4. Verfassungsauftrag umsetzen
Die Eingetragene Lebenspartnerschaft beseitigt Benachteiligungen homosexueller Paare bei der privaten Lebensgestaltung. Sie erfüllt damit einen Auftrag der Verfassung. Auch die gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaft steht unter dem Schutz des Grundgesetzes: Die in Artikel 2 verankerte Handlungsfreiheit schützt die freie Entscheidung homosexueller Paare, eine Lebensgemeinschaft einzugehen.
Bereits 1993 hat das Bundesverfassungsgericht auf "vielfältige Behinderungen" der "privaten Lebensgestaltung" bei homosexuellen Paaren hingewiesen, die durch die fehlende Möglichkeit zur rechtlichen Absicherung entstehen. Es hat betont, dass damit Fragen nach der Vereinbarkeit des derzeitigen Rechtszustandes mit Artikel 2 des Grundgesetzes (Freie Entfaltung der Persönlichkeit) in Verbindung mit Artikel 1 (Schutz der Menschenwürde) und Artikel 3 (Gleichheit vor dem Gesetz) aufgeworfen werden. Diese Fragen greifen wir nun auf.
Außerdem: Die rechtliche Anerkennung homosexueller Paare beeinträchtigt den grundgesetzlichen Schutz von Ehe und Familie in keiner Weise. Dadurch wird keine Ehe weniger geschlossen. Die Eingetragene Lebenspartnerschaft nimmt niemandem etwas weg. Vielmehr stärkt sie die Werte der Verantwortung wie der Toleranz und baut Diskriminierung ab. Das steht völlig im Einklang mit den Werten unserer Verfassung.
5. Integration fördern
Mit der Eingetragenen Lebenspartnerschaft akzeptiert der Staat Lesben und Schwule endlich als vollwertige Bürgerinnen und Bürger. Er holt sie vom Rand in die Mitte der Gesellschaft.
Deutschland hat eine unheilvolle Geschichte der staatlichen Verfolgung, Unterdrückung und Diskriminierung dieser Minderheit. Bis 1969 war Homosexualität in der Bundesrepublik strafbar. Homosexuelle "Unzucht" war mit Gefängnis bedroht. Endgültig beseitigt wurden die letzten Reste des unseligen Homosexuellenparagrafen 175 erst 1994. Die Bundesrepublik hat gegenüber Lesben und Schwulen noch einiges gutzumachen.
6. Anschluss an Europa finden
Mit der Eingetragenen Lebenspartnerschaft findet unser Land Anschluss an die Entwicklung in Europa. Die skandinavischen Länder, die Niederlande und Frankreich haben gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften längst rechtlich anerkannt.
Weltoffenheit und Toleranz gelten im Zeitalter der Globalisierung als positiver Standortfaktor. In den 16 Jahren Kohl-Regierung ist Deutschland hier gesellschaftspolitisch ins Hintertreffen geraten. Rot-grün macht Schluss mit dem Hinterwäldlertum. Als ersten Schritt haben wir eine umfassende Reform des Staatsbürgerschaftsrechts vorgenommen. Als zweites großes gesellschaftspolitisches Modernisierungsprojekt folgt nun die Eingetragene Lebenspartnerschaft.
7. Weltoffenheit und Toleranz befördern
Die Eingetragene Lebenspartnerschaft steht für Toleranz, Achtung der Bürgerrechte und für einen Pluralismus der Lebensformen. In Nachbarländern, die die Eingetragene Partnerschaft eingeführt haben, ist die Akzeptanz von Lesben und Schwulen spürbar gewachsen.
Auch in Deutschland ist die Zustimmung in der Bevölkerung zur rechtlichen Anerkennung gleichgeschlechtlicher Paare in den vergangenen Jahren stetig gestiegen. Nach jüngsten Meinungsumfragen befürworten 55 Prozent der Bundesbürger unseren Gesetzentwurf. Bei den unter 30-jährigen hat die Lebenspartnerschaft sogar eine Drei-Viertel-Mehrheit. Diese Zahlen zeigen: Das Reformprojekt wird verstanden.