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EuGH stärkt Rechte von LebenspartnerschaftenMittwoch, 2. April 2008
EuGH stärkt Rechte von Lebenspartnerschaften / Was bedeutet das Urteil?
Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass die Benachteiligung von verpartnerten Beschäftigten gegen die EU-Gleichstellungsrichtlinie 2000/78/EG verstößt. Danach müssen Lesben und Schwule in Lebenspartnerschaften dasselbe Arbeitsentgelt erhalten wie ihre verheirateten Kolleginnen und Kollegen, wenn sie sich „in einer vergleichbaren Lage“ befinden. Entscheidend ist insoweit nicht die generelle Vergleichbarkeit von Ehe und Lebenspartnerschaft, sondern die vergleichbare Lage von Ehegatten und LebenspartnerInnen im Hinblick auf die Funktion des streitigen „Arbeitsentgelts“. Gleichstellung beim Arbeitsentgelt – was bedeutet das? Unter den Begriff "Arbeitsentgelt" fallen alle Leistungen, die Arbeitgeber und Dienstherren ihren Beschäftigten gewähren wie Orts- und Familienzuschlag, Beihilfe, betriebliche Hinterbliebenenrenten, Sterbegeld und Hinterbliebenenpensionen, siehe auch http://www.lsvd.de/194.0.html Alle diese Leistungen knüpfen an die gegenseitige Unterhaltspflicht von Ehegatten an oder haben Unterhaltsersatzfunktion. Da die gegenseitigen Unterhaltsverpflichtungen von LebenspartnerInnen völlig mit denen von Ehegatten übereinstimmen, befinden sich verpartnerte Beschäftigte in derselben Lage wie ihre verheirateten KollegInnen. Konsequenzen für die Rechtsprechung Die deutschen Gerichte dürfen in Zukunft Rechtsvorschriften nicht mehr anwenden, die eine Ungleichstellung begründen. Gleichstellung von Beamtinnen und Beamten Auf das Urteil können sich alle Beschäftigte berufen, also auch verpartnerte Beamtinnen und Beamte, Richterinnen und Richter sowie Soldatinnen und Soldaten. Hier sind Bund und Länder gefordert, die Gesetzeslage anzupassen. Aktuell betrifft das beispielsweise den Entwurf des Dienstrechtneuordnungsgesetzes, in dem auf Drängen der CDU/CSU verpartnerte Beamte noch wie Ledige behandelt werden. Geltung Der EuGH hat die zeitliche Wirkung seines Urteils nicht beschränkt. Deshalb gelten diese Grundsätze ab dem Ablauf der Umsetzungsfrist der Richtlinie 2000/78/EG, das ist der 03.12.2003. Was können Betroffene tun? Betroffene sollten ihre Dienstherren anschreiben oder in bereits laufenden Verfahren die Widerspruchsbehörde oder das Gericht auf das Urteil des EuGH in der Vorlegungssache Maruko hinweisen und beantragen, das Verfahren fortzuführen. Mustertexte unter: http://www.lsvd.de/905.0.html sowie www.lsvd.de/902.0.html#c4731 Wie verbindlich ist die Entscheidung des EuGH? Da Europarecht Bundesrecht „bricht“, ist das Urteil des EuGH für alle deutschen Gerichte verbindlich. Streit kann es jetzt nur noch über die Frage geben, ob sich LebenspartnerInnen hinsichtlich des streitigen Arbeitsentgelts in einer vergleichbaren Lage befinden. Was fehlt? Die Entscheidung des EuGH gilt für den Bereich Beschäftigung und Beruf, die Gleichstellung im Bereich Erbschafts- und Einkommenssteuerrecht steht noch aus. Streitig ist auch noch, ob die Entscheidung auch für die Hinterbliebenrenten der berufsständischen Versorgungswerke der freien Berufe gilt. -- Quelle: LSVD Newsletter - lsvd.de LSVD zur Aktuellen Situation der LebenspartnerschaftenMontag, 24. März 2008
Stand: Januar 2008
Lebenspartner sind in den vergangenen Jahren in immer mehr Bereichen mit Ehegatten gleichgestellt worden: Begründung der Lebenspartnerschaft: In den Ländern Berlin, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein sind für die Begründung der Lebenspartnerschaft die Standesämter zuständig. Mit dem Inkrafttreten des neuen Personenstandsgesetzes am 01.01.2009 werden diese Länder ihre Landesausführungsgesetze aufheben. In den Ländern Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg, Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Thüringen sind unterschiedliche Behörden für die Begründung der Lebenspartnerschaft zustänig. Soweit danach die Gemeinden oder kreisfreien Städte zuständig sind, haben diese damit meistens ihre Standesbeamten beauftragt. Ob diese Länder ihre Landesausführungsgesetze ebenfalls aufheben werden, ist noch nicht bekannt. Zivilrecht: Die Lebenspartnerschaft ist inzwischen völlig an die Ehe angeglichen worden. Es gibt nur noch geringfügige Unterschiede - bei der Aufhebung der Lebenspartnerschaft und - bei der Zwangvollstreckung (letzter Rang bei Mangelfällen). Sozialversicherung: Lebenspartner sind inzwischen in allen wesentlichen Bereichen mit Ehegatten gleichgestellt worden. Das betrifft vor allem die Kranken- und Pflegeversicherung und die Rentenversicherung (Hinterbliebenenrente). Es gibt nur noch geringfügige Unterschiede bei Einzelfragen. Noch keine Gleichstellung gibt es bei den Hinterbliebenrenten der meisten Berufsständischen Versorgungswerken der Freien Berufe. Hier hoffen wir auf eine Verfassungsbschwerde, die beim Ersten Senat des Bundesverfassungsgerichts anhängig ist. Der Erste Senat hat inzwischen die Verfassungsorgane zur Stellungnahmen aufgefordert und dadurch zu erkennen gegeben, dass er die Verrfasungsbschwerden nicht als aussichtslos ansieht. Sozialrecht: Im Sozialrecht sind Lebenspartner mit Ehegatten gleichgestellt, ausgenommen beim BAföG und beim Wohngeld. Beim BAföG wirkt sich das für deutsche Lebenspartner günstig aus, weil das Einkommen ihrer Partner nicht angerechnet werden kann. Für ausländische Lebenspartner aus Drittstaaten wirkt sich die mangelnde Gleichstellung dagegen negativ aus. Sie erhalten kein BAföG. Beim Wohngeld hat die mangelnde ausdrückliche Gleichstellung keine praktischen Konsequenzen. Ausländer- und Staatsangehörigkeitsrecht: Hier werden Lebenspartner - mit geringfügigen Ausnahmen - wie Ehegatten behandelt. Arbeitsrecht: Im Arbeitsleben werden verpartnerte Arbeitnehmer durchweg wie ihre verheirateten Kollegen behandelt. Probleme gibt es gelegentlich noch bei den Betriebsrenten. Das gilt auch für die Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes durch die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL). Hier hat der Bundesgerichtshof eine Gleichstellung abgelehnt. Dagegen ist eine Verfassungsbeschwerde beim Ersten Senat des Bundesverfassungsgerichts anhängig. Der Erste Senat hat inzwischen die Verfassungsorgane und die Verbände zur Stellungnahme aufgefordert und dadurch zu erkennen gegeben, dass er die Verrfasungsbschwerden nicht als aussichtslos ansieht. Außerdem hoffen wir insoweit auf den Europäischen Gerichtshof. Der Generalanwalt hat in der Vorlegungssache Maruko bereits in unserem Sinne plädiert. Mit dem Urteil des EuGH wird in Kürze gerechnet, spätestens im Sommer. Beamtenrecht: Für das Beamtenrecht sind aufgrund der Förderalismusreform nun insgesamt die Bundesländer zuständig. Die Situation ist entsprechend unübersichtlich. Die Beihilfe war schon bisher nicht einheitlich geregelt. Die Länder Berlin, Bremen, Hamburg, Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern haben ihre verpartnerten Beamten und Richter bei der Beihilfe mit ihren verheiraten Kollegen gleichgestellt. In den übrigen Bundesländern steht die Gleichstellung noch aus. Als erstes Bundesland hat Bremen durch Gesetz vom 23.10.2007 (GBl Bremen S. 480) seine verpartnerten Beamten auch beim Familienzuschlag und der Hinterbliebenversorgung mit seinen verheirateten Beamten gleichstellt. Das Gesetz ist am 01.12.2007 in Kraft getreten. In den übrigen Bundesländern und im Bund steht die Gleichstellung noch aus. Hinsichtlich der Gleichstellung bei den Reise- und Umzugskosten, beim Trennungsgeld, beim Sonderurlaub und im Laufbahnrecht siehe die Übersicht "Stand der Gleichstellung von verpartnerten Beamten mit ihren verheirateten Kollegen" in unserem Ratgeber zum Lebenspartnerschaftsrecht. Steuern: Im Steuerrecht werden Lebenspartner nach wie vor wie Ledige behandelt. Das soll sich jetzt im Erbschaftsteuerrecht ändern. Nach dem Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Reform des Erbschaftsteuer- und Bewertungsrechts sollen Lebenspartner in allen Punkten mit Ehegatten gleichgestellt werden ausgenommen die Steuersätze. Danach wird ein hinterbliebener Lebenspartner das üblicherweise für die Altersvorsorge angesparte Vermögen (Haus oder Eigentumswohnung und Altersvorsorgerenten) steuerfrei erben können. Landesrecht: Die Bundesländer Berlin, Bremen, Hamburg, Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern haben Lebenspartner in ihrem gesamten Landesrecht mit Ehegatten gleichgestellt, Bremen auch im Beamtenrtecht (Familienzuschlag, Beihilfe und Hinterbliebenenpension), die anderen in diesen Bereichen noch nicht. In den anderen 10 Bundesländern sind Lebenspartner nur in solchen Bereichen mit Ehegatten gleichgestellt worden, die für sie belastend sind (Melderecht, Sicherheitsübverprüfuzngen, Totensorge usw.). GEZ: Die Rundfunk- und Fernsehgebühren sind im Rundfunkstaatsvertrags der Bundesländer geregelt. Dort sind Lebenspartnern noch nicht mit Ehegatten gleichgestellt worden. Lebenspartner müssen deshalb für ein Autoradio im PKW des Partners, der nicht bei der GEZ angemeldet ist, zusätzlich Rundfunkgebühren zahlen. Quelle: http://www.lsvd.de/230.0.html Hamburger Landesrechte wurden angepasstDonnerstag, 14. Juni 2007
Wie der LSVD am 14. Juni 2007 über Ihren Newsletter verkündet, wurde durch den Rechtsausschuss der Hamburgischen Bürgerschaft am Abend des 12. Juni 2007 die Anpassung des hamburgischen Landesrechts an das Lebenspartnerschaftsrecht abschließend beraten und beschlossen. Lebenspartner werden im gesamten hamburgischen Landesrecht mit Ehegatten gleichgestellt, auch bei der Beihilfe und bei der Zweitwohnungssteuer. Letzteres war von der CDU bisher immer abgelehnt worden.
Lediglich die Gleichstellung beim Familienzuschlag und bei der Beamtenpension ist aufgeschoben worden. Die CDU-Sprecherin im Ausschuss hat aber klargestellt, dass die Angleichung insoweit nur aus rechtstechnischen / verfassungsrechtlichen Gründen unterbleibe. Mit einer Protokollerklärung soll der Senat aufgefordert werden, bei Vorlage eines neuen Landesbeamtenrechts die Gleichstellung nachzuholen. Dies kann allerdings noch einige Zeit dauern, da in Hamburg am 24.02.08 gewählt wird. Die Anpassung beruht auf einer Initiative des LSVD, der allen hamburgischen Parteien im Juni vergangenen Jahres einen entsprechenden Gesetzentwurf übersandt hatte. Die Hamburger CDU hat den Gesetzentwurf übernommen und in die Bürgerschaft eingebracht. Das ist vor allem das Verdienst des CDU-Abgeordneten Roland Heintze. Der LSVD hat die Beratung des Gesetzentwurfs intensiv begleitet und mit allen in der hamburgischen Bürgerschaft vertretenen Parteien über die im Laufe des Gesetzgebungsverfahren aufgetretenen Bedenken diskutiert. Leider ist es nicht gelungen, die CDU davon zu überzeugen, dass eine "isolierte" Änderung des Bundesbeamten- und des Beamtenversorgungsgesetzes zugunsten der verpartnerten hamburgischen Landesbeamten verfassungsrechtlich unbedenklich ist. Es lässt hoffen, dass das Beispiel der hamburgischen CDU als Anstoß wirkt und die CDU und die SPD in den anderen Bundesländern veranlasst, diesem Beispiel zu folgen. Lt. LSVD kann dazu jeder beitragen, in dem man die eigene Landespartei auf das Hamburger Beispiel hinweist und auffordert, die Anpassung des Landesrechts nicht mehr weiter hinauszuschieben. Das Lebenspartnerschaftsgesetz - Von der Idee zum GesetzSamstag, 10. Februar 2007
Vorgeschichte
Bereits 1865 verbreitet der erste Vorkämpfer für die Bürgerrechte von Homosexuellen, der Jurist Karl-Heinrich Ulrichs, die Forderung: "Es muss noch dahin kommen, dass wir uns förmlich verheiraten können." Zu dieser Zeit ist so genannte "widernatürliche Unzucht" noch strafbar. 1935 verschärfen die Nationalsozialisten das Strafrecht 1935 nochmals. Erst 1969 wird die Strafbarkeit der Homosexualität zwischen Erwachsenen in der Bundesrepublik abgeschafft. 1984 entscheidet der Bundesgerichtshof, dass das Zusammenleben zweier Menschen gleichen Geschlechts in einer "eheähnlichen Gemeinschaft" nicht mehr als sittlich anstößig gilt. 1989 Dänemark öffnet als erstes Land der Welt die Standesämter für gleichgeschlechtliche Paare. Sie können eine Eingetragene Partnerschaft eingehen, die nahezu alle Rechte und Pflichten der Ehe im Paket umfasst. 1990 Bündnis 90/Die Grünen starten die erste parlamentarische Initiative im Bundestag zur Gleichstellung homosexueller Lebensgemeinschaften. 1992 Am 19.8.1992 beantragen 250 schwule und lesbische Paare in zahlreichen Städten auf dem Standesamt das Aufgebot. Seitdem steht die Forderung nach gleichen Rechte für gleichgeschlechtliche Paare auf der politischen Tagesordnung in Deutschland. 1993 Norwegen führt als zweites Land die Eingetragene Partnerschaft nach dänischem Muster ein. In den nächsten Jahren folgen noch Schweden, Island und die Niederlande. 1994 Auf Initiative der Grünen-Abgeordneten Claudia Roth fasst das Europäische Parlament eine Entschließung zur Gleichberechtigung von Schwulen und Lesben in der Europäischen Union. Darin wird auch das Recht auf Eheschließung und auf Adoption gefordert. Die Bundestagsgruppe von Bündnis/Die Grünen bringt erstmals einen ausformulierten Gesetzentwurf zur Öffnung der Ehe für homosexuelle Paare in den Bundestag ein. 1995 Unter der Federführung des frisch gewählten Bundestagsabgeordneten Volker Beck legt die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen dem Bundestag erneut einen aktualisierten Gesetzentwurf zur Gleichstellung homosexueller Lebensgemeinschaften vor. 1996 Erstmals spricht in sich in einer Meinungsumfrage die Mehrheit der Bundesbürger dafür aus, dass Homosexuellen der Weg zum Standesamt ermöglicht wird. Diese Mehrheit ist seitdem stetig gewachsen. Alle Meinungsumfragen zeigen: Die Gleichstellung homosexueller Paare findet die Unterstützung der Bevölkerungsmehrheit. 1997 Zum Gesetzentwurf der Grünen findet am 14.5.1997 im Rechtsauschuss des Bundestages erstmals eine offizielle Sachverständigen-Anhörung zur rechtlichen Anerkennung schwuler und lesbischer Lebensgemeinschaften statt. Die Mehrheit der Sachverständigen sieht rechtlichen Regelungsbedarf. Das verstehe ich nicht. Heißt das, sie sind für eine ELP oder heißt das, sie haben Zweifel? 9. März 1998 Acht Jahre nach dem ersten Grünen-Vorstoß legt nun auch die SPD-Fraktion im Bundestag den Entwurf eines "Gleichbehandlungsgesetzes" vor. Darin wird eine Eingetragene Lebenspartnerschaft nach skandinavischem Vorbild gefordert: Mit Ausnahme der Adoption sollen alle Rechte und Pflichten der Ehe im Paket auf die Eingetragene Lebenspartnerschaft übertragen werden. 10. Juli 1998 Der Bundesrat fordert die Bundesregierung in einer Entschließung auf, einen Gesetzentwurf vorzulegen, mit dem ein Rechtsinstitut "Eingetragene Partnerschaft" für Partnerinnen und Partner gleichen Geschlechts geschaffen wird. Das Rechtsinstitut "Eingetragene Partnerschaft" soll eine amtliche Eintragung der Lebensgemeinschaft sowie Rechte und Pflichten beinhalten, die denen von Eheleuten entsprechen. 27. September 1998 Bündnis 90/Die Grünen gelingt es, die Einführung einer Eingetragenen Partnerschaft im Koalitionsvertrag zu verankern. 30. März 1999 Mit dem Aufruf "Gleich viel Recht für gleich viel Liebe" gibt der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) den Startschuss zur "Aktion JA-Wort". Andere Verbände wie der "Völklinger Kreis" beteiligen sich an der Aktion. Ziele sind die rechtliche Gleichstellung schwuler und lesbischer Paare sowie die gesellschaftliche Anerkennung gleichgeschlechtlicher Lebensweisen. 6. Mai 1999 Hamburg öffnet die Standesämter für schwule und lesbische Paare. Auf Drängen der Hamburger Grünen (GAL) hatte die Bürgerschaft beschlossen, die "Hamburger Ehe" einzuführen. Rechte und Pflichten entstehen aus der Eintragung vorerst nicht, weil das in der Gesetzgebungskompetenz des Bundes liegt. Der Hamburger Vorstoß will daher auch ein Signal in Richtung Bundespolitik setzen. Am 6. Mai 1999 geben es sich die ersten Paare das Jawort. Im April 2000 kann Hamburgs Gleichstellungssenatorin Krista Sager (GAL/Grüne) bereits die hundertste Hamburger Ehe bekannt geben. 17. November 1999 Die Frankreich tritt der Pacte civil de solidarité (Ziviler Solidaritätspakt - PACS) in Kraft. Gleichgeschlechtliche und nicht eheliche Paare können einen Partnerschaftspakt schließen, der ihre Lebensgemeinschaft unter anderem im Steuerrecht, bei der Sozialversicherung, im Erbrecht und im Ausländerrecht anerkannt. Dezember 1999 Es wird ein erster Rohentwurf eines Lebenspartnerschaftsgesetzes aus dem Justizministerium bekannt. Der Entwurf ruft große Enttäuschung hervor. Zentrale Bereiche sind noch nicht ausformuliert, wie etwa das Steuerrecht, das Ausländerrecht und das Sozialversicherungsrecht. In den bereits ausformulierten Teilen, vor allem im Familienrecht, sieht der Entwurf bei Rechten wie bei Pflichten erhebliche Abstriche vor. Bündnis 90/Die Grünen machen deutlich, dass sie diesen Entwurf nicht akzeptieren. Januar 2000 Es wird eine Arbeitsgruppe aus Koalitionsabgeordneten eingerichtet. Sie soll zusammen mit dem Justizministerium einen umfassenden Gesetzentwurf zur Lebenspartnerschaft erarbeiten. Nun werden auch die anderen Ministerien wie Finanzen, Arbeit und Soziales, Frauen und Familie einbezogen. 13. April 2000 Das renommierte Hamburger Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht veröffentlicht ein rechtsvergleichendes Gutachten zur Anerkennung gleichgeschlechtlicher Lebensgemeinschaften. Die Rechtswissenschaftler empfehlen der Bundesregierung die Übernahme des skandinavischen Modells: Übertragung der Rechtsfolgen der Ehe im Paket auf die Eingetragene Partnerschaft. 23. Juni 2000 Nach sechsmonatigen Beratungen einigt sich die Koalitionsarbeitsgruppe Eingetragene Lebenspartnerschaft auf einen Gesetzestext. 4. Juli 2000 Die Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen beschließen jeweils einstimmig den von der Koalitionsarbeitsgruppe vorgelegten Gesetzentwurf. Tags darauf wird der Entwurf von den Fraktionsvorsitzenden Peter Struck und Kerstin Müller der Presse vorgestellt. 7. Juli 2000 Der Bundestag debattiert in erster Lesung über den Gesetzentwurf und überweist ihn gemäß dem üblichen parlamentarischen Verfahren zur weiteren Fachberatung an die Ausschüsse. 19. September 2000 Der Rechtsausschuss des Bundestages führt eine öffentliche Expertenanhörung zum Lebenspartnerschaftsgesetz durch. Die weit überwiegende Mehrheit der Sachverständigen sieht keine verfassungsrechtlichen Bedenken. 10. November 2000 Der Bundestag beschließt in zweiter und dritter Lesung mit den Stimmen der Koalition das in zwei Pakete aufgeteilte Lebenspartnerschaftsgesetz. CDU/CSU und FDP stimmen dagegen. Die PDS enthält sich mehrheitlich der Stimme. 1. Dezember 2000 Das zustimmungsfreie Lebenspartnerschaftsgesetz passiert den Bundesrat. Das Ergänzungsgesetz zur Lebenspartnerschaft, das die zustimmungspflichtigen Regelungen umfasst, erhält im Bundesrat nicht die erforderliche absolute Mehrheit. 8. Dezember 2000 Der Bundestag beschließt, den Vermittlungsausschuss zum Ergänzungsgesetz zur Lebenspartnerschaft anzurufen. 19. Dezember 2000 Die erste Kammer des niederländischen Parlaments stimmt der Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare zu. Die zweite Kammer hatte das entsprechende Gesetz bereits im September 2000 mit großer Mehrheit verabschiedet. 7. Februar 2001 Der Vermittlungsausschuss beschließt, eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe zum Ergänzungsgesetz einzusetzen, die Einigungsmöglichkeiten ausloten und für den Vermittlungsausschuss einen Beschlussvorschlag erarbeiten soll. 16. Februar 2001 Bundespräsident Rau unterzeichnet das Lebenspartnerschaftsgesetz. 22. Februar 2001 Das Gesetz zur Eingetragenen Lebenspartnerschaft wird im Bundesgesetzblatt verkündet. 1. April 2001 In den Niederlanden tritt die im Dezember 2000 beschlossene Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare in Kraft. Mai/Juni 2001 Die Länder Bayern, Sachsen und Thüringen ziehen gegen das Lebenspartnerschaftsgesetz vor das Bundesverfassungsgericht. 11. Juli 2001 Das Bundesverfassungsgericht befasst sich in mündlicher Verhandlung mit den Anträgen Bayerns und Sachsens, das Lebenspartnerschaftsgesetz bis zur Entscheidung in der Hauptsache vorläufig auf Eis zu legen. 18. Juli 2001 Das Bundesverfassungsgericht gibt grünes Licht für das Lebenspartnerschaftsgesetz. Die Anträge von Bayern und Sachsen werden komplett abgelehnt. Das Gesetz kann wie geplant am 1. August in Kraft treten. Quelle: Bündnis 90 / Die Grünen
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