Samstag, 10. Februar 2007
um 600 v. Chr.
Sappho (eigentlich Psappho) wird in Mytilene auf Lesbos geboren. Ab 580 v. Chr. sammelt sie im kult der Aphrodite und der Musen junge Frauen in ihrer Mädchenschule um sich. Die Liebesgedichte, die sie an ihre Schülerinnen schreibt, gelten als die ersten überlieferten lesbischen Schriften. Sappho wird als die größte Lyrikerin des Altertums angesehen.
1073
Die katholische Kirche verbrennt alle bekannten Liebesgeschichten von Sappho. Heute existiert nur noch etwa ein Zwanzigstel ihres Werkes - und das nur aufgrund eines archäologischen Funds im Jahre 1897.
um 1260
In Orléans wird das Gesetz erlassen, daß Frauen, die des lesbischen Verhaltens für schuldig befunden werden, die Klitoris entfernt wird; beim zweiten Vergehen droht ihnen die weitere Verstümmelung, beim dritten Mal der Scheiterhaufen.
1585
In einem der ersten überlieferten Fälle von Masochismus läßt sich Schwester Maria Magdalene de Pazzi von anderen Nonnen fesseln und mit heißem Wachs beträufeln. Sie zwingt außerdem eine Novizin ihres Klosters dazu, sie zu schlagen.
1649
Die Veröffentlichung des Buchs Venus im Kloster oder Die Nonne in ihrer Tracht sorgt in Frankreich für einen Skandal. In dieser frühen pornographischen Schrift, die sich an männliche Leser richtet, geht es um lesbische Nonnen.
1738
Maria und Carolien sind eines der ersten überlieferten Lesbenpaare, die heiraten. Allerdings tritt Carolien als Willem vor den Altar der Posthoornkirche in Amsterdam. Bereits kurz nach der Hochzeit werden sie verraten, und die Ehe wird annulliert.
1810
In Großbritannien beschuldigt die Mutter einer Schülerin zwei Lehrerinnen eines Mädcheninternats, Marianne Woods und Jane Pirie, des "unschicklichen und kriminellen Verhaltens". Das Gericht debattiert darüber, ob eine sexuelle Beziehung zwischen Frauen überhaupt möglich sei. Dieser Vorfall dient Lillian Hellman 120 Jahre später als Vorlage für ihr Theaterstück The Children's Hour, das 1936 in einer heterosexualisierten Version (These Three) und 1961 - näher am Original - mit Audrey Hepburn und Shirley MacLaine verfilmt wird (dt. Titel: Infam).
1919
Im Askanischen Verlag erscheint Der Skorpion von Anna Elisabet Weirauch, der als der erste deutsche Lesbenroman gilt.
1920
Die lesbische Schriftstellerin Natalie Barney veröffentlicht in Frankreich Pensées d'une amazone. Das Buch enthält Gedanken zum Thema Homosexualität und nimmt unter anderem Bezug auf die schwulen Autoren Karl Heinrich Ulrichs, Walt Whitman und Oscar Wilde.
1925
Esther und Anja, Klaus Manns Theaterstück über ein lesbisches Paar, wird uraufgeführt. Die Hauptrollen spielen Erika Mann und Pamela Wedekind, die zu diesem Zeitpunkt auch privat liiert sind.
1928
In ihrem Roman The Well of Lonelines (Der Quell der Einsamkeit) bittet die lesbische Autorin Radclyffe Hall um "barmherzige Toleranz" für Lesben.
1931
Die lesbische Regisseurin Leontine Sagan verfilmt Mädchen in Uniform nach dem Stück der ebenfalls lesbischen Autorin Christa Winsloe. 1958 wird das Buch mit Romy Schneider und Lilli Palmer in den Hauptrollen neu verfilmt.
1933
Eine lesbische Frau mit dem Pseudonym Mammina gründet in der Schweiz den lesbisch-schwulen Club Der Kreis/Le Cercle. Zehn Jahre später ziehen sich sie und die anderen lesbischen Mitglieder aus Der Kreis zurück.
1933-1945
Während des Nationalsozialismus ist in Deutschland die weibliche Homosexualität im Gegensatz zur männlichen nicht strafbar (Im Anschlußgebiet Österreich schon). Lesbische Frauen werden nicht systematisch verfolgt, da sie sowohl aus sittlicher als auch aus bevölterungspolitischer Sicht als eine vergleichweise geringe Gefahr gelten. Viele Lesben werden jedoch als "Asoziale" (oft unter dem Vorwurf der Prostitution), als "Politische" oder als "Kriminelle" (etwa wegen "Nötigung zur Unzucht") ins Konzentrationslager verschleppt. Bekannt ist auch, daß häufig gerade Lesben in die Zwangsbordelle der KZs kamen.
1969
In der Nacht vom 27. zum 28. Juni wehren sich Lesben und Schwule im New Yorker Stadtteil Greenwich Village zum ersten Mal gegen die brutalen Polizei-Razzien in ihren Bars und Treffpunkten. Die Straßenschlacht vor der Kneipe Stonewall Inn in der Christoper Street gilt als der Beginn der modernen Lesben- und Schwulenbewegung und wird heute auf der ganzen Welt als "Feiertag" (in Deutschland als Christopher Street Day - CSD) gefeiert.
1971
In Berlin gründen Frauen eine "schwule Frauengruppe" innerhalb der HAW (Homosexuelle Aktion West-Berlin). Später nennen sie sich LAZ (Lesbisches Aktionszentrum) und trennen sich von den Schwulen. Das LAZ besteht bis 1982. In Berlin eröffnet die erste Frauenkneipe im Nachkriegs-Deutschland; Blocksberg.
1972
Die Lesben der HAW veranstalten in Berlin - noch gemeinsam mit den Schwulen, jedoch in separaten Räumen - das erste Pfingsttreffen. 1974 findet es zum ersten Mal ohne die Schwulen statt. Das Lesbenfrühlingstreffen, wie es heute heißt, wandert seit 1979 durch verschiedene Städte und zieht immer noch Tausende von Besucherinnen an.
1973
Im dänischen Femo findet das erste FrauenLesbe-Camp statt, das bis heute jährlich von Juli bis Augus auch von vielen deutschen Lesben besucht wird. Als erste Lesben- und Schwulenorganisation der DDR wird die HIB (Homosexuelle Interessengemeinschaft Berlin) gegründet. 1976 wird der HIB die Aufnahme ins Vereinsregister der DDR verwehrt, ab 1978 ist sie de facto verboten. Anfang der achtziger Jahre löst sie sich auf. Das ZDF zeigt die Dokumentation Zärtlichkeit und Rebellion über lesbische Emanzipationsgruppen. Spinnboden - Archiv zur Entdeckung und Bewahrung der Frauenliebe, das erste deutsprachige Lesbenarchiv, wird in Berlin eröffnet. In den USA erscheint Rita Mae Browns Roman Rubinroter Dschungel.
1974
Der Mordprozeß in Itzehoe gegen das Lesbenpaar Marion Ihns und Judy Andersen wird von einer beispiellosen Medienkampagne gegen Lesben begleitet und mobilisiert zahlreiche Frauen zu Protestaktionen. Die Ausstrahlung des TV-Films Und wir nehmen un unser Recht über das LAZ führt dazu, daß noch im selben Jahr autonome Lesben-Gruppen in der ganzen Bundesrepublik entstehen.
1975
In Muenchen eröffnet Lillemor, der erste Frauenbuchladen in Deutschland. Der Coming-Out-Roman Häutungen von Verena Stefan, der fast ausschließlich durch Mundpropaganda bekannt wird, erreicht innerhalb eines Jahres eine Auflage von 44.000. Bis heute sind rund 250.000 Exemplare verkauft worden.
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Samstag, 10. Februar 2007
1871
Einführung des Strafgesetzbuches des Deutschen Reiches. Der Abschnitt "Verbrechen und Vergehen wider die Sittlichkeit" aus dem preußischen Strafgesetzbuch von 1851 wird in das Reichsstrafgesetzbuch eingeführt. Unmoralisches Verhalten wird als sozialschädlich angesehen und bestraft. Das Strafrecht schützt die Moral. Bestraft werden unsittliche, unzüchtige Handlungen, die das allgemeine geschlechtliche Scham- und Sittlichkeitsgefühl verletzen. So gelten z.B. sexuelle Handlungen außerhalb der Ehe als unzüchtig.
Diese Rechtssprechung gilt im wesentlichen über 100 Jahre unverändert bis in die 1960er Jahre.
1871
§ 175 StGB StGB § 175: Ausschnitt aus dem Strafgesetzbuch des Deutschen Reiches: "Die widernatürliche Unzucht, welche zwischen Personen männlichen Geschlechts, oder von Menschen mit Tieren verübt wird, ist mit Gefängnis bis zu zwei Jahren zu bestrafen; auch kann auf Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte erkannt werden."
1896
Petition des Wissenschaftlich-humanitären Komitees zur Reform des § 175 StGB. Der Sexualwissenschaftler Magnus Hirschfeld fordert im Namen des von ihm begründeten Wissenschaftlich-humanitären Komitees, dass sexuelle Akte zwischen Personen desselben Geschlechts nur dann zu bestrafen sind, wenn sie unter Anwendung von Gewalt oder an Personen unter 16 Jahren vollzogen werden.
1929
Versuch der Liberalisierung des §175 StGB durch den Reichstag. Der Strafrechtsausschuss des Reichstags beschließt mit knapper Mehrheit, dass die sog. "einfache Homosexualität", die unter Erwachsenen im gegenseitigen Einvernehmen gelebt wird, nicht strafbar ist. Wegen der politischen Veränderungen durch die Nationalsozialisten wird die Reform des Strafrechts nicht mehr umgesetzt.
1935
Durch eine Verschärfung des § 175 StGB kann jede Form der Sexualität zwischen Männern, sei es ein Blick oder eine Umarmung kann strafrechtlich verfolgt werden, nicht mehr nur homosexuelle "beischlafähnliche Handlungen". Der § 175 wird durch den § 175a ergänzt. Mit Zuchthaus bis zu zehn Jahren bestraft werden
- die Ausnutzung eines Abhängigkeitsverhältnisses
- homosexuelle Handlungen mit Männern unter 21 Jahren und
- die männliche Prostitution.
Initiativen Homosexueller, wie die Freundschaftsvereine und die schwul lesbische Freizeitkultur der 20er Jahre werden zerstört.
1936
Gründung der "Reichszentrale zur Bekämpfung der Homosexualität und der Abtreibung". In den sogenannten "Rosa Listen" werden Homosexuelle systematisch erfasst und verurteilt. Zahlreiche Homosexuelle werden sterilisiert und sterben beim Einsatz in Arbeitslagern oder in Konzentrationslagern.
1943
Bestraft wird, wer einen seiner Erziehung, Ausbildung, Aufsicht oder Betreuung anvertrauten Menschen unter 21 Jahren zur Unzucht missbraucht. Auch die Ausnutzung einer Amtsstellung oder einer solchen Stellung in einer Anstalt für Kranke oder Hilfsbedürftige steht unter Strafe.
1949
Der durch die Gesetzgebung des Nationalsozialismus verschärfte § 175 wird bei der Gründung der Bundesrepublik Deutschland übernommen. Erst 1969 und 1973 folgen liberalisierende Veränderungen.
1950
Die DDR wendet sich ab von der verschärften Fassung der §§ 175 und 175a aus dem Nationalsozialismus und orientiert sich an dem bis 1935 gültigen Wortlaut. Geahndet werden "beischlafähnliche Handlungen" erwachsener Männer ab 21 Jahren. Die Höchststrafe wird auf fünf Jahre Zuchthaus herabgesetzt. Homosexuelle Zeitschriften und Organisationen bleiben in der DDR bis zur Wiedervereinigung verboten.
1953
Gesetz über die Verbreitung jugendgefährdender Schriften tritt in Kraft. Jugendgefährdende Schriften dürfen nicht beworben und an Jugendliche unter 18 Jahren verkauft werden. Bis 1971 gilt u.a. die Darstellung nackter Körper als jugendgefährdend.
1954
Gesetz zum Schutz der Jugend in der Öffentlichkeit tritt in Kraft. Für Jugendlichen wird ist es verboten, sich an Orten aufzuhalten, an denen sittliche Gefahr droht. Dazu zählen auch Gaststätten und Tanzveranstaltungen.
1959
Verkauf und Werbung von Kondomen wird verboten. "Mittel oder Gegenstände, die zur Verhütung der Empfängnis oder zur Verhütung von Geschlechtskrankheiten dienen, dürfen in Werbeautomaten an öffentlichen Plätzen, Wegen und Straßen nicht angeboten werden." (Gewerbeordnung § 41a).
1962
Der Journalist Sigi Sommer wird wegen Kuppelei verurteilt, weil er sein Appartement Unverheirateten zur Verfügung gestellt hatte. Seit 1871 gilt Geschlechtsverkehr zwischen Unverheirateten, auch wenn sie verlobt sind, als unzüchtig. Der sogenannte Kuppeleiparagraf bestraft Eltern, Vermieter und Verwandte, die unverheirateten Paaren Räumlichkeiten zur Verfügung stellen. Noch 1962 entscheidet der 4. Strafsenat, dass Kuppelei unter Strafe zu stellen sei. 1969 wird der Kuppeleiparagraf abgeschafft.
1968
Mit der Streichung der §§ 175, 175a StGB-DDR ist Homosexualität zwischen erwachsenen Männern ab 18 Jahren in der DDR nicht mehr strafbar.
1968
Die Schutzaltersgrenze für homosexuelle Handlungen liegt in der DDR bei 18 Jahren. Das Strafgesetzbuch der DDR wird im Zuge der Abschaffung des § 175 ergänzt um den § 151. Danach sind gleichgeschlechtliche sexuelle Handlungen zwischen Erwachsenen und Jugendlichen unter 18 Jahren strafbar.
1968
In der DDR wird die Mindestaltersgrenze für sexuelle Handlungen auf 14 Jahre festgelegt. Heterosexuelle Beziehungen mit Jugendlichen zwischen 14 und 16 Jahren sind laut § 149 StGB-DDR nur dann strafbar, wenn die "moralische Unreife" ausgenutzt wird, um "geschlechtsverkehrähnliche Handlungen vorzunehmen".
1969
1. Gesetz zur Reform des Strafrechts: Der Gesetzgeber bekennt sich zum Schutzgut der sexuellen Selbstbestimmung. Folgender Delikte werden abgeschafft: Ehebruch, Unzucht mit Tieren, einfache Homosexualität, Erschleichung des Beischlafs und Kuppelei.
1969
Der Bundesgerichtshof erkennt: Das Strafgesetz hat nicht die Aufgabe, einen moralischen Standard durchzusetzen. Es hat die Gemeinschaft vor Störungen und groben Belästigungen zu schützen. Die Diskussionen um den pornographischen Roman "Die Memoiren der Fanny Hill" führen zu einer Unterscheidung in weiche und harte Pornografie. Das Gericht hält fest, dass weiche Pornografie weder für Erwachsene noch für Jugendliche schädliche Folgen hat. Das Herstellungsverbot betrifft harte Pornografie, z.B. sexuelle Gewalt und sexuelle Handlungen mit Kindern oder Tieren.
1969
Reform des § 175 StGB: Einvernehmliche homosexuelle Handlungen zwischen Erwachsener wird rechtmäßig. Die Bestrafung "einvernehmlicher Homosexualität unter Erwachsenen" wird aufgehoben. Weiterhin unter Strafe gestellt sind:
- gleichgeschlechtliche sexuelle Handlungen zwischen männlichen Erwachsenen ab 18 Jahren und Jugendlichen unter 21 Jahren,
- die Ausnutzung eines Abhängigkeitsverhältnisses und
- gleichgeschlechtliche Prostitution.
Das Strafmaß aus der Fassung von 1935 wird heruntergesetzt auf fünf Jahre.
1973
Schutzaltersgrenze bei homosexuellen Handlungen von 21 auf 18 Jahre heruntergesetzt. Nach § 175 StGB können homosexuelle Handlungen zwischen Erwachsenen und Jugendlichen unter 18 Jahren mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren geahndet werden. Der Paragraf besteht nur für Männer.
1973
Nacktdarstellungen nicht mehr jugendgefährdend. Der § 6 des Gesetzes über die Verbreitung jugendgefährdender Schriften wird ersatzlos gestrichen. Er besagte, dass Schriften, die durch Bild für Nacktkultur warben, jugendgefährdend seien.
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Samstag, 10. Februar 2007
Der Christopher Street Day führt uns in die Stonewall-Bar in der Christopher Street nach New York in den 60er Jahren. Damals war es üblich, dass die Polizei im New Yorker "Milieu" öfter Razzien durchführte. So auch am 28. Juni 1969. Doch dieses Mal verlief das Ritual anders:
Die gefilzten Gäste - Lesben und Schwule - verschwanden nach der Razzia nicht, wie es sonst der Fall war, sondern versammelten sich auf der Straße, um ihren Unmut über das Vorgehen der Polizei zum Ausdruck zu bringen. Das wiederum veranlasste die Polizei, Nachschub anzufordern. Zu diesem Zeitpunkt herrschte noch eine recht friedliche Stimmung, was sich bald ändern sollte. Der Versuch einzelner Polizeibeamter, Verhaftungen vorzunehmen, ließ die Situation eskalieren: Scheiben gingen zu Bruch, Polizeifahrzeuge wurden demoliert, Polizisten mit Pferdeäpfeln beworfen, einige in die Stonewall-Bar eingeschlossen. Danach ging die Bar in Flammen auf. Nach 45 Minuten hatte die Polizei - personell verstärkt - die Situation unter Kontrolle. Das zwang die Lesben und Schwule zum Rückzug.
Mit diesem Ereignis wurde eine neue Schwulen- und Lesbenbewegung geboren. In den folgenden Tagen versammelten sich Lesben und Schwule immer wieder in der Christopher Street, um gegen das Geschehene zu protestieren. Immer wieder kam es zu Auseinandersetzungen mit der Polizei. Die konservativen Homo-Organisationen distanzierten sich empört von dem kämpferischen Geist und der Militanz dieser neuen Bewegung. Diese gründete noch in derselben Woche die Gay Liberation Front (GLF). Der Name drückte ihre Verbundenheit mit dem Kampf des vietnamesischen Volkes gegen die USA aus ("Nationale Befreiungsfront Vietnams"); ihre Parole "Gay Power" erinnerte an "Black Power", die Parole der Schwarzen Amerikas. Die GLF betrachtete sich als Teil einer großen Bewegung gegen die Unterdrückung der Schwarzen, der Frauen, der Indianer und Hippies. Die GLF gewann in ihrer Funktion als Organ und Interessenvertretung der Schwulen und Lesben zunehmend an Bedeutung, konservative Organisationen wurden damit zu Statisten degradiert.
In der Folgezeit entstanden Dutzende von Homosexuellengruppen mit verschiedenen Interessenschwerpunkten. Trotz aller Differenzen und Abspaltungen ist die "Gay Community" heute nicht mehr aus dem öffentlichen Leben wegzudenken.
Schon bald erwachte die Bewegung auch in Deutschland, wo 1897 die erste homosexuelle Organisation gegründet worden war. Vor dem Hintergrund dieser Tradition und angeregt durch die studentische Protestbewegung wurden zahlreiche Homosexuellengruppen gegründet, die den Kampf um gesellschaftliche Anerkennung aufnahmen. Im Zentrum stand dabei lange die Liberalisierung des Sexualstrafrechts, insbesondere die Abschaffung des §175. In den 80er Jahren kam dann die Auseinandersetzung mit AIDS dazu, die zur Gründung der ersten AIDS-Hilfen und des Dachverbandes Deutsche AIDS-Hilfe in Berlin führte. Dadurch konnten die Errungenschaften der sexuellen Liberalisierung gesichert und ausgebaut werden.
Mit Blick auf das bis heute Erreichte und in dem Bestreben, gesamtgesellschaftliche Akzeptanz zu erreichen, versammeln sich auch heute noch jedes Jahr um den 28. Juni herum weltweit Lesben und Schwule, um ihren Interessen Ausdruck zu verleihen und um der Revolte von 1969 zu gedenken.
Die Deutsche AIDS-Hilfe unterstützt Lesben und Schwule beim CSD. Vor allem Schwule als Hauptbetroffenengruppe von AIDS werden darin bestärkt, selbstbewusst an die Öffentlichkeit zu treten.
Copyright 1999 Deutsche AIDS-Hilfe e.V.
Samstag, 10. Februar 2007
Sie wurden verfolgt und in Konzentrationslagern gesteckt, ihnen wurde analog zum Judenstern ein rosa Winkel angehaftet. Der rosa Winkel wird in der heutigen Zeit von der Schwulenbewegung aufgegriffen und zum positiven umgewertet. In den Konzentrationslagern wurden sie gequält und im Rahmen der Genozids in den Gaskammern umgebracht.
"Am 27. Januar 1945 wurde das Vernichtungslager Auschwitz von sowjetischen Truppen befreit - eine letzte Rettung für die wenigen Überlebenden des Holocaust. Tausende anderer KZ-Häftlinge wurden noch in den letzten Monaten der nationalsozialistischen Herrschaft ermordet. Für Millionen Jüdinnen und Juden, politische Gegnerinnen und Gegner des deutschen Faschismus, Sinti und Roma, sowjetische Kriegsgefangene und auch für 10-15.000 lesbische Frauen und schwule Männer kam die endgültige Kriegsniederlage des Dritten Reiches zu spät!" Zitat aus einer Rede der frauenpol. Spr. der PDS-Bundestagsgruppe Christina Schenk
Von diesen Schicksalen ist heutzutage wenig bis gar nichts bekannt. Juden und politisch Verfolgte wurden rehabilitiert. Sie haben ebenfalls eine schlimme Zeit durchlebt, doch weigert sich Deutschland auch heute noch den betroffenen Schwulen (es waren meistens Schwule, welche als Normabweichung in die KZs gesteckt wurden, da man den lesbischen Frauen diese Abnorm zugestand, solange sie Kinder gebaren) ein Recht auf Anerkennung als Opfer des NS-Regimes. Der Grund: Verurteilungen der Nazis nach dem 1935 verschärften §175 StGB (Strafverfolgung von Homosexualität) werden als rechtsgültig angesehen. Die politische Aufarbeitung dieser staatlich organisierten Verfolgung von Schwulen und Lesben steht bis heute aus. Vorschläge für materielle und ideelle Entschädigungen gibt es genügend; es fehlt allein am politischen Willen der konservativen(!) Mehrheit des Deutschen Bundestages.
Frau Schenk bezeichnete den o.g. Misstand in Ihrer Rede als "politischen Skandal erster Güte, dass sich Deutschland nicht aktiv von der nationalsozialistischen Hetze gegen Lesben und Schwule abgrenzt.", dem kann ich mich nur anschließen! Ich habe den größten Respekt vor allen Schwulen und Lesben, die ein unbeschreibliches Risiko auf sich genommen haben, um in dieser zutiefst homosexuellenfeindlichen Umgeben zu dem zustehen was sie sind und aus ihrer Lebensweise kein Heel gemacht haben. Die schwul-lesbische Geschichte, gehört meines Erachtens gleichwertig zur deutschen Geschichte und sollte den gleichen Respekt verdienen!
Es sind scheinbar kaum Materialien über die homosexuelle Frau im Nationalsozialismus zu finden. Einen ersten Schritt liefert allerdings die Autorin und Germanistin Claudia Schoppmann. So hat Sie sich sozusagen noch 5 vor 12 aufgemacht und Frauen aus der damaligen Zeit interviewt. Durch Ihre Recherchen wurden die Erfahrungen und Erinnerungen der Zeitzeuginnen bzw. Pionierinnen der Neuzeit in Büchern dokumentiert.
Quelle: Villa-Regenbogen2000.de und Teile von der frauenpol. Spr. der PDS-Bundestagsgruppe Christina Schenk
Samstag, 10. Februar 2007
In zahlreichen Ländern gilt es als ein Verbrechen, nicht heterosexuell zu sein. Wo Menschen wegen ihrer sexuellen Identität diskriminiert werden, ist der Weg zu Hass, Gewalt und Folter nicht mehr weit.
Sierra Leone
„Silence creates vulnerability“ – Im Kampf für die Rechte von Homo- und Bisexuellen
FannyAnn Eddy, eine weltweit bekannte und anerkannte Gay-Aktivistin, die sich besonders in ihrer Heimat Sierra Leone für die Rechte Homosexueller eingesetzt hat, wurde in der Nacht vom 4. auf den 5. Oktober 2004 in den Geschäftsräumen der von ihr gegründeten Sierra Leone Lesbian and Gay Association (SLLAGA) ermordet aufgefunden. Ihre Mörder sind in das Gebäude der SLLAGA eingedrungen, als niemand außer ihr dort war. Auf brutale Art und Weise hat man ihr das Genick gebrochen. Besonders die Brutalität des Mordes hat die gesamte Homosexuellen-Bewegung in Sierra Leone in einen Schockzustand versetzt.
„I hope to see more women being liberated or stand for what they believe in and hope to see a universe free of discrimination, torture and violence”, gab sie in einem Interview auf der Internetseite „Behind the Mask”, die als Forum für Schwule und Lesben in Afrika dient, zu verstehen. Dieser Mission hat sich ihre Organisation angenommen, indem sie konsequent jegliche Form von ungerechtfertigten Übergriffen auf Schwule und Lesben in Sierra Leone dokumentiert und Opfern von solchen Übergriffen soziale und psychologische Hilfe anbietet. FannyAnn Eddy selbst hat als selbstbewusste und mutige Gay-Aktivistin die Interessen Homosexueller gegenüber Regierungen vertreten. Als Mitglied der Kommission der All Africa Rights Initiative (AARI) und der namibischen Coalition of African Lesbians (CAL) weitete sie ihre Arbeit auch über die Grenzen Sierra Leones hinaus aus. Im Einsatz für die Emanzipation Homosexueller machte sie von allen Mitteln Gebrauch.
Die Situation Homo- und Bisexueller in Sierra Leone und Namibia
Über die dramatische Lage von Homo- und Bisexuellen in Sierra Leone und Afrika im Allgemeinen informierte FannyAnn Eddy die Menschrechtskommission der Vereinten Nationen in Genf im April letzten Jahres. Dabei beschrieb sie ausführlich, unter welchen Umständen Homo- und Bisexuelle in vielen afrikanischen Gesellschaften ein Schattendasein führen müssen und wie sie darunter zu leiden haben.
Besonders starke Angst löst die Willkür der Polizei aus. So wurde beispielsweise in Freetown ein Homosexueller verhaftet und für eine Woche ohne Anklage festgehalten, weil er sich wie eine Frau gekleidet hatte. Erst auf FannyAnn Eddys Intervention hin wurde der junge Mann aus der Haft entlassen. Wäre sie ihm nicht zur Hilfe gekommen, hätte ihn die Polizei auf unbestimmte Zeit festgehalten, wie es bereits in zahlreichen anderen Fällen vorgekommen ist. Fälle wie dieser seien deshalb so häufig, weil es nur wenige gebe, die es wagen, gegen solche Missstände vorzugehen, so FannyAnn Eddy. Aber nicht nur die Polizei, sondern auch Familien und Gemeinschaften müssen viele Schwule und Lesben fürchten. FannyAnn Eddy zufolge seien viele Schwule und Lesben nach ihrem Coming-out davon bedroht, aus ihren Familien verstoßen und enterbt zu werden. Infolgedessen blicke ein Großteil der Verstoßenen einem trostlosen Leben in Armut und Obdachlosigkeit entgegen. Prostitution sei oftmals der letzte Ausweg dem Hungertod zu entgehen.
Sozialer Zwang und Furcht vor Bestrafungen haben zur Folge, dass sich eine große Mehrheit der Schwulen und Lesben für ein Doppelleben entschieden: Einerseits führen sie ein von der Gesellschaft akzeptiertes Eheleben. Andererseits leben sie gleichzeitig ihre Sexualität auch in gleichgeschlechtlichen Affären aus. Nach einer im Dezember 2003 veröffentlichten Studie der „Sierra Leone Lesbian and Gay Association“ und „Health Way Sierra Leone“ hat dieses Verhalten in Verbindung mit einer schlechten sexuellen Aufklärung insbesondere bei Männern und dem weitgehenden Verzicht auf Kondome zur Folge, dass sich HIV/AIDS ungehindert und äußerst schnell verbreiten kann.
Politische Hasstiraden bestimmen die gesellschaftliche Auseinandersetzung Wie FannyAnn Eddy bereits ausdrücklich bei einer Anhörung vor der UN-Menschenrechtskommission beklagt hat, nehmen sich afrikanische Regierungschefs nicht der Probleme, Wünsche und Hoffnungen dieser Randgruppen an, sondern verleugnen deren Existenz und bekämpfen diese bereits in vielen Gesellschaften sehr isoliert lebenden Gruppen durch politische Hasstiraden und öffentliche Diskreditierung.
Oftmals benutzen sie dafür Argumente, die auf Kultur, Tradition, Religion und gesellschaftlichen Normen basieren. Sie vermitteln indirekt die Botschaft, dass Diskriminierung, Gewalt und Erniedrigung gegenüber dieser Gruppe tolerabel seien. Homosexualität sei illegal und kriminell, führte der Justizminister Namibias, Albert Kawana, kürzlich als Argument im Parlament an, als ein Gesetz zum Schutz vor Diskriminierung am Arbeitsplatz aufgrund sexueller Orientierung zur Diskussion stand.
Homosexualität wird in vielen Teilen Afrikas als Krankheit angesehen und ist als europäischer Import verschrien. Dass es in vielen afrikanischen Sprachen aber ein Wort für Homosexualität gibt, wird dabei gerne übersehen. Im Norden Algeriens sind bereits Homosexuelle gesteinigt und in Somalia von Warlords grundlos erschossen worden. Robert Mugabe, Zimbabwes Staatschef, hat Homosexuellen weniger Wert als Schweinen und Hunden zugeschrieben. In Uganda wird ihnen mit Haft und Deportation gedroht.
Namibia – das Schicksal des Telwin Owoseb Telwin Owoseb gestand seiner Familie am Ende seiner Schulzeit, dass er schwul ist. Dieses Bekenntnis löste Entsetzen und Entrüstung innerhalb der Familie aus, weil „ein Mann ein Mann sein soll, heiraten und Kinder kriegen soll“, wie sie ihm mehrfach zu verstehen gaben. Es gehöre sich nicht für einen Afrikaner oder Christen, schwul zu sein, weil es unnatürlich sei. „Homosexuality is an unnatural behavioral disorder, which is alien to African culture", so Helmut Angula, Namibias Agrarminister. Diese Einstellung ist auf die namibische Gesellschaft generell übertragbar, was für Telwin Owoseb zur Folge hatte, dass es für ihn fast unmöglich war, einen Job oder einen Partner zu finden.
Homosexuelle sind in Namibia brutalen „Heilungen“ ausgesetzt. Familien lassen ihre lesbischen Töchter vergewaltigen, Schwulen werden von der Polizei die Ohrringe abgerissen. Ein Regierungsdokument beschreibt die „Heilung“ Homosexueller folgendermaßen: Man müsse ihnen den Kopf aufsägen, um ihr Gehirn mit einer chemischen Lösung reinigen zu können.
Aktivisten sagen, dass der beste Weg zur Regelung der Konflikte und zur Bekämpfung von Vorurteilen „der gute Nachbar“ sei: „You have to take away all the myth, and the best way to do that is just to live and be open", so Ian Swartz, Direktor des Rainbow Projects, einer gay-rights-Organisation, „when all you talk about is sex, you forget there's a person behind that label."
Nach dem Tod von FannyAnn Eddy Scott Long, der Direktor des Lesbian, Gay, Bisexual and Transgender Rights Project von Human Rights Watch, beschreibt FannyAnn Eddy als „a person of extraordinary bravery and integrity, who literally put her life on the line for human rights”. Aus diesem Grund appellierte Human Rights Watch kürzlich an die Regierung Sierra Leones, die Aufklärung dieses grausamen Mordes mit allen Mitteln zu unterstützen und zu überwachen – denn „silence creates vulnerability“. Ergebnisse liegen allerdings bis heute noch nicht vor.
Quelle: ai - von Stephan Klinkenberg
Namibia
„Namibia duldet keine Homosexuellen, keine Lesben. Die Polizei hat Anweisung, sie festzunehmen, des Landes zu verweisen und zu inhaftieren.“ Das verkündete Namibias Präsident Sam Nujoma am 19. März diesen Jahres vor Studenten in Windhuk. Zuvor hatten Mitglieder seiner Regierung bereits geäußert, Homosexuelle müssten „ausgerottet“ werden. Mit seiner Brandrede löste Nujoma eine Welle von Übergriffen auf Homosexuelle in Namibia aus. Im Mai berichtete die BBC, dass Namibias paramilitärische Einheit SFF (Special Field Force) in Windhuks Stadtteil Katatura Männer allein deshalb festgenommen habe, weil sie Ohrringe trugen und deshalb „verdächtig“ waren. Mitglieder der SFF äußerten gegenüber der Presse, sie handelten auf Anweisung Nujomas. Unter Druck geraten distanzierte sich die Regierung zwar von der Aktion der SFF. Ob Namibias Präsident, der Homosexualität wiederholt als „widernatürlich“ und „gegen Gottes Willen“ bezeichnet hat, sich jedoch dafür einsetzen wird, dass die homosexuellen Bürgerinnen und Bürgern seines Landes zukünftig gleich behandelt werden – wie das die Verfassung vorsieht – darf bezweifelt werden.
Dass solche Reden, die zum Hass aufstacheln, den Weg bereiten für willkürliche Festnahmen und Folter zeigt das Beispiel Uganda. Dort hatte Präsident Yoweri Museveni im September 1999 angekündigt, man werde „Homosexuelle ausfindig machen, verhaften und bestrafen“. Unmittelbar darauf wurden fünf Menschenrechtsaktivisten festgenommen und in einer geheimen Haftanstalt gefoltert. „Sie sagten, wir wollen dir was zeigen“, berichtete Christine (Name geändert), „dann vergewaltigten sie mich. Ich erinnere mich daran, von zwei Männern vergewaltigt worden zu sein, dann verlor ich das Bewusstsein.“ Wochenlang wurden die fünf lesbischen Frauen und schwulen Männer gedemütigt und misshandelt. Als sie schließlich entlassen wurden, flohen sie aus Uganda. „Es wird lange dauern, bis ich die Folter vergessen haben werde“, sagte Rodney (Name geändert) gegenüber amnesty international. „Aber ich hoffe, dass ich eines Tages nach Uganda zurückkehren und ein Zentrum für Lesben und Schwule aufbauen kann – ohne Angst.“
Quelle: amnesty.de - von Wera Reusch
Simbabwe
Im Reich von Robert Mugabe werden Lesben wie Ska Ngwenya wie Staatsfeinde verfolgt.
Ska Ngwenya, 25, Simbabwe, Frauenrechtlerin: „Ich wollte endlich laut sagen, was ich bin: schwarz, lesbisch und stolz. Genau das habe ich getan - im Oktober 1999 bei einer Anhörung im Parlament von Simbabwe. Nach meinem Outing war mein Gesicht in allen Zeitungen und auf allen Kanälen. Die Leute zeigten mit dem Finger auf mich. Ich wurde verfolgt, bedroht, attackiert. Meine Familie verstieß mich. Und ich verlor meine Position als Linksaußen im Frauenfußballnationalteam. Ich traute mich kaum mehr auf die Straße, schon gar nicht allein. Einmal griffen mich zwei junge Männer an. Ich konnte wegrennen, verlor aber meine Papiere und einen Schuh.
Als ich bei der Polizei um Hilfe bat, sagten sie nur: Werd eine normale Frau, heirate und krieg Kinder, dann hast du auch keine Probleme mehr. Oh my God! Als mir dann ein Geheimdienstler sein Gewehr unter die Nase hielt, wusste ich, es ist Zeit, meine Haut zu retten. Also bin ich abgehauen. Unter dem Regime von Präsident Mugabe werden wir Homosexuellen wie Staatsfeinde verfolgt, und es wird so getan, als existierten wir nicht. Ich bin der lebende Beweis dafür, dass das nicht stimmt.“
Seit Januar 2001 lebt Ska in einem Flüchtlingslager bei Köln. In Deutschland hat sie politisches Asyl wegen sexueller Verfolgung beantragt. Die Ausländerbehörde gewährt ihr nur eine Aufenthaltsbefugnis — bis sich die politischen Verhältnisse in Simbabwe ändern.
Quelle: greenpeace-magazin.de - von ANDREA HÖSCH
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