Was bringt die Erbschaftsteuerreform für Lebenspartner?
Die Berichte in den Medien über die Erbschaftsteuerreform haben offenbar große Verwirrung angerichtet.
Lebenspartner sollen im neuen Erbschaftsteuerrecht völlig mit Ehegatten gleichgestellt werden. Das gilt insbesondere für die Freibeträge. Lebenspartner werden wie Ehegatten einen allgemeinen Freibetrag von 500.000 € und den Versorgungsfreibetrag von 256.000 € erhalten. Bisher belief sich der allgemeine Freibetrag für Ehegatten auf 307.000 € und für Lebenspartner auf 5.200 €. Den Versorgungsfreibetrag erhielten nur Ehegatten. Zusätzlich bleiben die selbstgenutzte Eigentumswohnung oder das selbstgenutzte Eigenheim steuerfrei, wenn der überlebende Ehegatte oder Lebenspartner die Wohnung weiter bewohnen.
Bei den Steuersätzen sollen die Lebenspartner aber weiter wie Fremde behandelt werden. Ehegatten fallen in die Steuerklasse I (Erbschaftsteuer 7 bis 30 %) und Lebenspartner weiterhin in die Steuerklasse III für Fremde (Erbschaftsteuer 30 bis 50 %). Auf die Beibehaltung dieser Diskriminierung hat die CDU/CSU bestanden.
Die höheren Steuersätze treffen zwar nur noch vermögende Lebenspartner. Aber wir fragen uns: Wie verqueer geht es in den Hirnen von Politikern zu, die solche „Restdiskriminierungen“ für erforderlich halten, um den besonderen Wert von Ehe und Familie zu unterstreichen? Wir dadurch das „Christliche Abendland“ wirklich gerettet?
Andererseits sind wir den Politikern der SPD und der CDU/CSU dankbar für das große Verständnis, dass sie bei unseren Gesprächen für die Lage der Lebenspartner gezeigt haben, die nach der bisherigen Rechtslage nach dem Tod ihrer Partner auch den Verlust eines großen Teils ihrer Alterssicherung befürchten mussten. Die SPD hat unser Anliegen sehr unterstützt und auch die CDU/CSU hat sich in dieser Hinsicht ein großes Stück bewegt.
V.i.S.d.P.:
Lesben- und Schwulenverband in Deutschland (LSVD) e.V.
Manfred Bruns, Sprecher des LSVD