Vorgeschichte
Bereits 1865 verbreitet der erste Vorkämpfer für die Bürgerrechte von Homosexuellen, der Jurist Karl-Heinrich Ulrichs, die Forderung: "Es muss noch dahin kommen, dass wir uns förmlich verheiraten können." Zu dieser Zeit ist so genannte "widernatürliche Unzucht" noch strafbar. 1935 verschärfen die Nationalsozialisten das Strafrecht 1935 nochmals. Erst 1969 wird die Strafbarkeit der Homosexualität zwischen Erwachsenen in der Bundesrepublik abgeschafft. 1984 entscheidet der Bundesgerichtshof, dass das Zusammenleben zweier Menschen gleichen Geschlechts in einer "eheähnlichen Gemeinschaft" nicht mehr als sittlich anstößig gilt.
1989
Dänemark öffnet als erstes Land der Welt die Standesämter für gleichgeschlechtliche Paare. Sie können eine Eingetragene Partnerschaft eingehen, die nahezu alle Rechte und Pflichten der Ehe im Paket umfasst.
1990
Bündnis 90/Die Grünen starten die erste parlamentarische Initiative im Bundestag zur Gleichstellung homosexueller Lebensgemeinschaften.
1992
Am 19.8.1992 beantragen 250 schwule und lesbische Paare in zahlreichen Städten auf dem Standesamt das Aufgebot. Seitdem steht die Forderung nach gleichen Rechte für gleichgeschlechtliche Paare auf der politischen Tagesordnung in Deutschland.
1993
Norwegen führt als zweites Land die Eingetragene Partnerschaft nach dänischem Muster ein. In den nächsten Jahren folgen noch Schweden, Island und die Niederlande.
1994
Auf Initiative der Grünen-Abgeordneten Claudia Roth fasst das Europäische Parlament eine Entschließung zur Gleichberechtigung von Schwulen und Lesben in der Europäischen Union. Darin wird auch das Recht auf Eheschließung und auf Adoption gefordert.
Die Bundestagsgruppe von Bündnis/Die Grünen bringt erstmals einen ausformulierten Gesetzentwurf zur Öffnung der Ehe für homosexuelle Paare in den Bundestag ein.
1995
Unter der Federführung des frisch gewählten Bundestagsabgeordneten Volker Beck legt die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen dem Bundestag erneut einen aktualisierten Gesetzentwurf zur Gleichstellung homosexueller Lebensgemeinschaften vor.
1996
Erstmals spricht in sich in einer Meinungsumfrage die Mehrheit der Bundesbürger dafür aus, dass Homosexuellen der Weg zum Standesamt ermöglicht wird. Diese Mehrheit ist seitdem stetig gewachsen. Alle Meinungsumfragen zeigen: Die Gleichstellung homosexueller Paare findet die Unterstützung der Bevölkerungsmehrheit.
1997
Zum Gesetzentwurf der Grünen findet am 14.5.1997 im Rechtsauschuss des Bundestages erstmals eine offizielle Sachverständigen-Anhörung zur rechtlichen Anerkennung schwuler und lesbischer Lebensgemeinschaften statt. Die Mehrheit der Sachverständigen sieht rechtlichen Regelungsbedarf. Das verstehe ich nicht. Heißt das, sie sind für eine ELP oder heißt das, sie haben Zweifel?
9. März 1998
Acht Jahre nach dem ersten Grünen-Vorstoß legt nun auch die SPD-Fraktion im Bundestag den Entwurf eines "Gleichbehandlungsgesetzes" vor. Darin wird eine Eingetragene Lebenspartnerschaft nach skandinavischem Vorbild gefordert: Mit Ausnahme der Adoption sollen alle Rechte und Pflichten der Ehe im Paket auf die Eingetragene Lebenspartnerschaft übertragen werden.
10. Juli 1998
Der Bundesrat fordert die Bundesregierung in einer Entschließung auf, einen Gesetzentwurf vorzulegen, mit dem ein Rechtsinstitut "Eingetragene Partnerschaft" für Partnerinnen und Partner gleichen Geschlechts geschaffen wird. Das Rechtsinstitut "Eingetragene Partnerschaft" soll eine amtliche Eintragung der Lebensgemeinschaft sowie Rechte und Pflichten beinhalten, die denen von Eheleuten entsprechen.
27. September 1998
Bündnis 90/Die Grünen gelingt es, die Einführung einer Eingetragenen Partnerschaft im Koalitionsvertrag zu verankern.
30. März 1999
Mit dem Aufruf "Gleich viel Recht für gleich viel Liebe" gibt der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) den Startschuss zur "Aktion JA-Wort". Andere Verbände wie der "Völklinger Kreis" beteiligen sich an der Aktion. Ziele sind die rechtliche Gleichstellung schwuler und lesbischer Paare sowie die gesellschaftliche Anerkennung gleichgeschlechtlicher Lebensweisen.
6. Mai 1999
Hamburg öffnet die Standesämter für schwule und lesbische Paare. Auf Drängen der Hamburger Grünen (GAL) hatte die Bürgerschaft beschlossen, die "Hamburger Ehe" einzuführen. Rechte und Pflichten entstehen aus der Eintragung vorerst nicht, weil das in der Gesetzgebungskompetenz des Bundes liegt. Der Hamburger Vorstoß will daher auch ein Signal in Richtung Bundespolitik setzen. Am 6. Mai 1999 geben es sich die ersten Paare das Jawort. Im April 2000 kann Hamburgs Gleichstellungssenatorin Krista Sager (GAL/Grüne) bereits die hundertste Hamburger Ehe bekannt geben.
17. November 1999
Die Frankreich tritt der Pacte civil de solidarité (Ziviler Solidaritätspakt - PACS) in Kraft. Gleichgeschlechtliche und nicht eheliche Paare können einen Partnerschaftspakt schließen, der ihre Lebensgemeinschaft unter anderem im Steuerrecht, bei der Sozialversicherung, im Erbrecht und im Ausländerrecht anerkannt.
Dezember 1999
Es wird ein erster Rohentwurf eines Lebenspartnerschaftsgesetzes aus dem Justizministerium bekannt. Der Entwurf ruft große Enttäuschung hervor. Zentrale Bereiche sind noch nicht ausformuliert, wie etwa das Steuerrecht, das Ausländerrecht und das Sozialversicherungsrecht. In den bereits ausformulierten Teilen, vor allem im Familienrecht, sieht der Entwurf bei Rechten wie bei Pflichten erhebliche Abstriche vor. Bündnis 90/Die Grünen machen deutlich, dass sie diesen Entwurf nicht akzeptieren.
Januar 2000
Es wird eine Arbeitsgruppe aus Koalitionsabgeordneten eingerichtet. Sie soll zusammen mit dem Justizministerium einen umfassenden Gesetzentwurf zur Lebenspartnerschaft erarbeiten. Nun werden auch die anderen Ministerien wie Finanzen, Arbeit und Soziales, Frauen und Familie einbezogen.
13. April 2000
Das renommierte Hamburger Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht veröffentlicht ein rechtsvergleichendes Gutachten zur Anerkennung gleichgeschlechtlicher Lebensgemeinschaften. Die Rechtswissenschaftler empfehlen der Bundesregierung die Übernahme des skandinavischen Modells: Übertragung der Rechtsfolgen der Ehe im Paket auf die Eingetragene Partnerschaft.
23. Juni 2000
Nach sechsmonatigen Beratungen einigt sich die Koalitionsarbeitsgruppe Eingetragene Lebenspartnerschaft auf einen Gesetzestext.
4. Juli 2000
Die Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen beschließen jeweils einstimmig den von der Koalitionsarbeitsgruppe vorgelegten Gesetzentwurf. Tags darauf wird der Entwurf von den Fraktionsvorsitzenden Peter Struck und Kerstin Müller der Presse vorgestellt.
7. Juli 2000
Der Bundestag debattiert in erster Lesung über den Gesetzentwurf und überweist ihn gemäß dem üblichen parlamentarischen Verfahren zur weiteren Fachberatung an die Ausschüsse.
19. September 2000
Der Rechtsausschuss des Bundestages führt eine öffentliche Expertenanhörung zum Lebenspartnerschaftsgesetz durch. Die weit überwiegende Mehrheit der Sachverständigen sieht keine verfassungsrechtlichen Bedenken.
10. November 2000
Der Bundestag beschließt in zweiter und dritter Lesung mit den Stimmen der Koalition das in zwei Pakete aufgeteilte Lebenspartnerschaftsgesetz. CDU/CSU und FDP stimmen dagegen. Die PDS enthält sich mehrheitlich der Stimme.
1. Dezember 2000
Das zustimmungsfreie Lebenspartnerschaftsgesetz passiert den Bundesrat. Das Ergänzungsgesetz zur Lebenspartnerschaft, das die zustimmungspflichtigen Regelungen umfasst, erhält im Bundesrat nicht die erforderliche absolute Mehrheit.
8. Dezember 2000
Der Bundestag beschließt, den Vermittlungsausschuss zum Ergänzungsgesetz zur Lebenspartnerschaft anzurufen.
19. Dezember 2000
Die erste Kammer des niederländischen Parlaments stimmt der Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare zu. Die zweite Kammer hatte das entsprechende Gesetz bereits im September 2000 mit großer Mehrheit verabschiedet.
7. Februar 2001
Der Vermittlungsausschuss beschließt, eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe zum Ergänzungsgesetz einzusetzen, die Einigungsmöglichkeiten ausloten und für den Vermittlungsausschuss einen Beschlussvorschlag erarbeiten soll.
16. Februar 2001
Bundespräsident Rau unterzeichnet das Lebenspartnerschaftsgesetz.
22. Februar 2001
Das Gesetz zur Eingetragenen Lebenspartnerschaft wird im Bundesgesetzblatt verkündet.
1. April 2001
In den Niederlanden tritt die im Dezember 2000 beschlossene Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare in Kraft.
Mai/Juni 2001
Die Länder Bayern, Sachsen und Thüringen ziehen gegen das Lebenspartnerschaftsgesetz vor das Bundesverfassungsgericht.
11. Juli 2001
Das Bundesverfassungsgericht befasst sich in mündlicher Verhandlung mit den Anträgen Bayerns und Sachsens, das Lebenspartnerschaftsgesetz bis zur Entscheidung in der Hauptsache vorläufig auf Eis zu legen.
18. Juli 2001
Das Bundesverfassungsgericht gibt grünes Licht für das Lebenspartnerschaftsgesetz. Die Anträge von Bayern und Sachsen werden komplett abgelehnt. Das Gesetz kann wie geplant am 1. August in Kraft treten.
Quelle: Bündnis 90 / Die Grünen