Lesben und Schwule leben sowieso nicht in langen Beziehungen.
Das ist nicht belegt. Es gibt keine seriösen Zahlen, die den Schluß zulassen, daß lesbische und schwule Partnerschaften instabiler oder kürzer sind als Beziehungen zwischen Mann und Frau. Auch Lesben und Schwule haben ernst zunehmende Verbindungen auf Dauer.
Das Gesetz unterstreicht die Ernsthaftigkeit mit der Verpflichtung zu nachpartnerschaftlichem Unterhalt.
Dem Mißbrauch durch Ausländer wird Tür und Tor geöffnet.
Es ist nicht anzunehmen, daß Ausländer eine Partnerschaft zum Schein eingehen, eine Schein - Ehe ist die einfachere und genutzte Variante. Die liberalen Regelungen für lesbische und schwule Lebensgemeinschaften in 6 Bundesländern haben keine Mißbrauchstendenz erkennbar werden lassen.
Für die ausländerrechtlichen Regelungen gelten die gleichen - strengen - Bestimmungen wie beim Familiennachzug.
Ungleichbehandlung von lesbischen und schwulen Partnerschaften gegenüber der Ehe ist gerechtfertigt.
Liebe, Vertrauen, Füreinander einstehen lassen sich nicht vergleichen. Die Unterschiede in den sexuellen Präferenzen rechtfertigen keine Unterschiede.
Durch Einführung der Homo - Ehe wird die Ehe untergraben.
Bei der Einführung der "Homo - Ehe" handelt es sich gerade nicht um die bisher bekannte Ehe. Es wird ein Rechtsinstitut eigener Art eingeführt. Parallelen zu bewährten Eheregelungen sind aber vorhanden, da es sich auch hier um die Regelung von einer Verbindung zwischen zwei Menschen handelt.
Das Gesetz macht die eigene Art am Begriff " eingetragene Lebenspartnerschaft" deutlich.
Lesben und Schwule werden dem Sinn der Ehe nicht gerecht, sie können keine gemeinsamen Kinder kriegen.
Viele Heterosexuelle Ehepaare bleiben - aus unterschiedlichen Gründen - kinderlos. Ihnen wird nicht das Recht zu heiraten verwehrt. Einige Lesben und Schwule bringen Kinder aus vorherigen Beziehungen mit. Ginge es wirklich um das Kindeswohl, so müßte nicht die Form des Zusammenlebens entscheiden, sondern die Erziehungsfähigkeit und die Chancen des Kindes.
Das Gesetz schafft Regelungen für den Fall, daß Kinder in die gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaft mitgebracht werden.
Falsch. Es wird keine Ehe weniger geschlossen. In HH werden 50 % der Ehen wieder geschieden. Die Eheschließung ist auf einem Tiefstand, nur 417.000 Eheschließungen in Deutschland in 1998. Entgegen dem Trend heirateten im Jahr 1999 in Hamburg 300 Paare mehr als 1998, nämlich 8298 Paare.
Die Partnerschaften werden auf der zuständigen Behörde eingetragen, den es handelt sich um ein familienrechtliches Institut. In den meisten Bundesländern sind die Standesämter zuständig. Es ist ausgeschlossen, gleichzeitig in Ehe und Lebenspartnerschaft zu leben.
Die Einführung der registrierten Partnerschaft für Lesben und Schwule ist der Untergang der christlich- abendländischen Kultur.
Falsch. Eine Gesellschaft, die Minderheiten nicht mehr diskriminiert sondern anerkennt und mit Rechten und Pflichten ausstattet holt diese in ihre Mitte und ist daher zutiefst christlich und reformfähig, sie wird die Kultur erhalten.
Das Gesetz erkennt die Vielfalt menschlicher Lebensformen an. Beziehungen, die auf Lieben und Zuneigung dauerhaft angelegt sind, stellt der Staat einen Rechtsrahmen zur Absicherung zur Verfügung.
Die Kirchen sprechen sich gegen die eingetragene Lebenspartnerschaft aus.
Falsch. Große Teile der Kirchen haben den Regelungsbedarf erkannt. Einige VertreterInnen haben außerdem den Weg vollzogen und sind für die Eintragung von lesbischen und schwulen Paaren. In einigen Kirchengemeinden erhalten lesbischen und schwule Paare Segnungen.
Die eingetragene Partnerschaft ist verfassungswidrig.
Falsch. Das BVerfG hat ausdrücklich erklärt, daß ein Regelungsbedarf für gleichgeschlechtliche Partnerschaften gegeben ist und der Gesetzgeber dies regeln darf. Eine abschließende Beurteilung wird im Herbst durch das Verfassungsgericht erwartet.
Das Lebenspartnerschaftsgesetz schafft einen rechtlichen Rahmen für zwei Menschen, die auf Dauer miteinander leben wollen.
Die eingetragene Partnerschaft ist zu teuer und belastet die Steuerzahler.
Falsch. Lesben und Schwule werden auch weiter Steuern zahlen.
Ausgabeersparnisse und Mindereinnahmen werden sich in etwa die Waage halten. Belastungen im Sozialbereich werden umfangreiche Einsparungen durch die Unterhaltsverpflichtungen gegenüberstehen. Kosten und Einnahmen werden sich gegeneinander aufrechnen. Für Wirtschaftsunternehmen können geringfügige Mehrkosten im Bereich der freiwilligen Sozialleistungen für Angehörige entstehen.
Eingetragene Partnerschaften werden steuerlich besser gestellt als Ehepaare.
Falsch. Soweit Unterhaltsverpflichtungen begründet werden, muß dies auf der anderen Seite Ausgleichsmöglichkeiten eröffnen.
Es wird die Möglichkeit eines Realsplittings, begrenzt auf 20.000 EUR geschaffen. Der unterhaltsberechtigte Lebenspartner muß dies jedoch versteuern. Hierüber ist im Vermittlungsausschuß zu verhandeln. Steuerliche Vergünstigungen für die Partnerschaften sind zur Zeit (Stand August 2001) noch NICHT in Kraft.
Die Sozialversicherungssysteme können die Mitversicherung nicht tragen.
Falsch. Aus den Nachbarstaaten wissen wir, daß die Zahl der eingetragenen Lebenspartnerschaften konstant gering ist. In DK sind nach neun Jahren 0,0821 % der Gesamtbevölkerung eine eingetragene Lebenspartnerschaft eingegangen.
Seriöse Zahlen für Deutschland liegen nicht vor, die Übertragbarkeit ist ungewiß. Eine genaue Berechnung kann auf dieser Grundlage nicht erfolgen.
In Hamburg gibt es doch schon die Möglichkeit sich eintragen zu lassen.
Das Gesetz in Hamburg gibt Lesben und Schwulen bereits jetzt die öffentliche staatliche Anerkennung und gilt als Vorreiter. In 22 Monaten seit Einführung der eingetragenen Partnerschaft haben sich in Hamburg 149 Paare auf den Standesämtern eintragen lassen. Rechte und Pflichten sind hiermit nicht verbunden.
In Hamburg werden bereits seit Mai 1999 standesamtliche Eintragungen vorgenommen. Die Hamburger haben gute Erfahrungen gemacht. Sowohl die eingetragenen Paare als auch die Standesbeamten sind zufrieden.
Lesben und Schwule können keine Kinder erziehen, sie eignen sich nicht als Eltern und dürfen daher kein Adoptionsrecht erhalten.
Lesben und Schwule haben bereits Kinder, meist aus vorherigen heterosexuellen Beziehungen. Es besteht Regelungsbedarf zumindest im Bereich des Sorgerechts für die miterziehenden PartnerInnen. In HH gibt es z.Zt. 48.000 alleinerziehende Mütter und Väter. Anzunehmen, daß auch lesbische Mütter und schwule Väter hier einen Anteil haben.
Die miterziehende LebenspartnerIn erhält ein "kleines Sorgerecht", damit wird die Mitentscheidung in Angelegenheiten des täglichen Lebens ermöglicht. Außerdem Regelung für den Todesfall (Verbleibensanordnung) sowie Trennungsfall (Umgangsgegelung)
Lesben und Schwule können schon alles per Vertrag regeln.
Vieles läßt sich vertraglichen regeln, oder per Vollmacht und Verfügung. Rechte, die auf dem Angehörigenstatus beruhen sind für gleichgeschlechtlichen Partnerschaften bisher ausgeschlossen.
Durch das LPartG werden die PartnerInnen zu Familienangehörigen im Gesetzessinne. Dies hat eine Vielzahl von Folgeregelungen, Rechte und auch Pflichten, Auskunftsrecht und Zeugnisverweigerungsrecht sind nur Beispiele.
Die "Homo - Ehe" ist ein grünes Projekt.
Die SPD hat zwar eine nicht ganz unkomplizierte Geschichte mit Homosexualität, aber sie hat dazugelernt und setzt sich aktiv für Gleichstellungspolitik ein, die diesen Namen verdient. Der SPD Bundesparteitag hat im Dezember 1997 ein lesben- und schwulenpolitisches Programm beschlossen.
Das Lebenspartnerschaftsgesetz wurde mit den Stimmen der SPD Fraktion im deutschen Bundestag beschlossen.
Die Bürgerinnen und Bürger des Landes lehnen dieses Gesetz ab und wollen keine "Ehe" für Lesben und Schwule.
Falsch. Alle seriösen Umfragen belegen die Zustimmung zu dem Gesetzesvorhaben. (Emnid, Spiegel vom 17.07.00)
Das Gesetz wird keine Mehrheit im Bunderat finden, es kann damit verhindert werden.
Die erste Lesung des Gesetzes mit Plenardebatte fand am 7. Juli 2000 im Bundestag statt, Margot von Renesse (SPD - Fraktion) hielt eine vielbeachtete Rede für das Gesetz. Eine Anhörung im Rechtsausschuß folgte am 19. September 2000. Nach Auswertung der Anhörung waren die zweite und dritte Lesung des Entwurfes notwendig. Der Bundestag hat am 10.11.00 das Gesetz beschlossen.
Das Gesetz hatte zunächst zustimmungspflichtige und zustimmungsfreie Teile vereint, als kompakten Gesetzentwurf. Ein Stufenplan (erst die zustimmungsfreien Teile verabschieden und später zustimmungspflichtige Teile nachschieben) ist gesetzestechnisch möglich. Der zustimmungsfreie Teil wurde verabschiedet, über den zustimmungspflichtigen Teil soll seit Januar 2001 im Vermittlungsausschuß verhandelt werden. CDU/CSU sind bisher zu keinem Arbeitstreffen erschienen.
Ohne den zustimmungspflichtigen Teil kann das Gesetz nicht in Kraft treten. Den zustimmungspflichtigen Teil aber haben die CDU regierten Bundesländer im Bundesrat abgelehnt. SPD geführte Länder haben zusammen 28 Stimmen, 35 wäre notwendig.
Richtig ist, das Gesetz tritt auch ohne Einigung im Vermittlungsausschuß in Kraft. Seit Januar verhandelt der Vermittlungsausschuß über das Ergänzungsg.
Der zustimmungsfreie Teil tritt 6 Monate nach der Verkündung in Kraft, also am 1. August 2001. Damit wird Verwaltungen, insbesondere Standesämter Zeit zur Vorbereitung gegeben. Die Bundesländer können die notwendigen Ausführungsbestimmungen erlassen.