Das Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG) ist am 22.02.2001 im Bundesgesetzblatt verkündet worden (BGBl. I 2001, 266). Es trat somit am 01.08.2001 in Kraft. Das Gesetz regelt folgende Bereiche:
Die Schaffung eines "familienrechtlichen Instituts" der Eingetragenen Lebenspartnerschaft und die daran anschließenden familienrechtlichen Regelungen:
- behördliche Eintragung der Lebenspartnerschaft
- Regelungen für den Fall der Trennung
- Namensrecht
- Regelungen zum Güterstand
- Unterhaltsverpflichtung
- Sorgerecht für Kinder in der Partnerschaft
- Angehörigenstatus und damit auch umfassende Zeugnisverweigerungs- und Auskunftsrechte
- Schaffung von Verwandtschaftsverhältnissen (Schwiegereltern, Schwägerschaft).
Weitere wichtige Rechtsfolgen sind:
- Mietrecht (der überlebende Lebenspartner darf in der Mietwohnung wohnen bleiben)
- gesetzliches Erbrecht wie Ehegatten mit der Folge, dass sich die Pflichtteilsansprüche überlebender Eltern entsprechend verringern
- Einbeziehung der Lebenspartner in die Kranken- und Pflegeversicherung
- Gesetzliche Unfallversicherung
- Bundeserziehungsgeldgesetz
- Arbeitsförderungsrecht
- Unterhaltssicherungsgesetz (für Lebenspartner von Grundwehrdienstleistenden)
- Ausländerrecht (Nachzugsrecht für den ausländischen Lebenspartner einschließlich Arbeitsgenehmigung)
Offen geblieben sind als Folge der Ablehnung der Lebenspartnerschaftsgesetzergänzungsgesetzes durch den Bundesrat:
- der formale Akt der Eintragung durch den Standesbeamten (aber nicht die behördliche Eintragung als solche)
- Erbschaftssteuer
- Einkommenssteuer
- Grunderwerbssteuer
- Regelungen zum Öffentlichen Dienstrecht darunter
- Beamtenbesoldung
- Beihilfe
- eine Reihe von Ausbildungsverordnungen
- Bundesausbildungsförderungsgesetz.
- Konsulargesetz (Eintragung im Ausland)
- Bundessozialhilfegesetz
- Wohngeldgesetz